Potsdam-Mittelmark: Eigentümer im Beelitzer Gewerbegebiet will sein Geld zurück
Vorwurf: Landesförderung für die Erschließung wurden durch Stadtverwaltung „verschlafen“
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Vorwurf: Landesförderung für die Erschließung wurden durch Stadtverwaltung „verschlafen“ Von Henry Klix Beelitz. Gerede gibt es in Beelitz schon lange, weil das städtische Gewerbegebiet 1994 ohne Fördermittel erschlossen wurde – obwohl in anderen Orten nach der Wende 50 bis 90 Prozent Landesförderung in die infrastrukturelle Erschließung der Gebiete geflossen war. Jetzt steht der Stadt aus diesem Grund womöglich eine Klage und ein akutes Haushaltsproblem bevor. Denn der Rechtsanwalt Mathias Dombert wirft der Beelitzer Stadtverwaltung vor, die Chance der Förderung „verschlafen“ zu haben – und fordert deshalb 500000 Euro zuzüglich 100000 Euro Zinsen für seinen Mandanten Alfred Wedler zurück. Bei Nichtzahlung droht er mit einer Klage. 10 des etwa 30 Hektar großen Gewerbegebietes sind in der Hand Wedlers, der hier nach eigenen Vorstellungen vermarktet. Wedler soll für die Erschließung bis vor die Tore seines Areals aufkommen. Die 500000 Euro sind eine Vorleistung, die bereits vor einigen Jahren geflossen ist. Eine Zahlung weiterer 367000 Euro wird durch die Stadt noch erwartet. Doch Dombert nennt den Geldtransfer nicht gerechtfertigt. Begründung: „Nach dem Ergebnis einer Akteneinsicht ist davon auszugehen, dass die Stadt Versäumnisse schwerster Art treffen und sie bei Abrechnung der Erschließungsleistungen daher so zu behandeln ist, als wären ihr tatsächlich Fördermittel gewährt worden.“ Die Stadt könne nicht einmal 500000 Euro von Wedler verlangen. Trotz desolater Aktenlage und fehlender Schriftwechsel machte Dombert Hintergründe der Nichtförderung aus: Eine von der ILB als Fördermittelgeber geforderte Investorenübersicht und eine Stellungnahme des Arbeitsamtes wurde durch die Stadt nicht erbracht, obwohl die Dringlichkeit bekannt war. So heißt es in einem Schreiben der mit dem Gewerbegebiet betrauten Managementgesellschaft WestGkA an die Stadt: „Wir bitten nunmehr die durch uns nicht beizubringenden Unterlagen in Ihrem Hause zu erarbeiten beziehungsweise einzuholen und die gesamten Unterlagen der Investitionsbank des Landes Brandenburg schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.“ In den Akten der Stadtverwaltung ließ sich kein Schriftstück finden, das belege, dass die Verwaltung sich um die fehlenden Nachweise auch nur bemüht habe, so Dombert. Dies, meint der Potsdamer Rechtsanwalt, stütze die Bewertung der ILB im Ablehnungsbescheid vom Oktober 1994, die darauf hingewiesen hatte, Beelitz sei auch nach angemessener Fristsetzung der Mitwirkungslast nicht beziehungsweise unzureichend nachgekommen. Dombert wörtlich: „Man muss sich das einmal vorstellen: In der damaligen Blütezeit der Stadt- und Gewerbeentwicklung kann die Stadt Beelitz nur deswegen nicht an der Verteilung der Fördermittel teilnehmen, weil sie ihrer Mitwirkungslast nicht nachgekommen ist!“ Die Folgen hieraus mögen politisch geklärt werden, so der Rechtsanwalt - in rechtlicher wie wirtschaftlicher Hinsicht könnten sie allerdings nicht auf seinen Mandanten abgewälzt werden. In der Stadtverwaltung werde die Forderung Domberts derzeit rechtlich geprüft, sagte Bürgermeister Thomas Wardin (SPD) auf der Stadtverordnetenversammlung am Montag auf Anfrage. Die bis 1. September gesetzte Zahlungsfrist wurde durch Dombert deshalb bis zum 5. September verlängert. Ob der diesjährige Stadthaushalt durch die Forderung gefährdet ist, konnte Wardin noch nicht beurteilen. Für die Beelitzer CDU ist diese Gefahr indes „immanent“. Das damals „laxe Vorgehen der Stadtverwaltung“ rief dort Kopfschütteln hervor: Beelitz zahle für das Gewerbegebiet Jahr für Jahr 250000 Euro an Zinsen, benennt CDU-Ortschef Mario Didschun die Dimensionen, von denen die Rede ist. „Man kann den immensen Schaden der Nichtförderung nur erahnen.“
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