Potsdam-Mittelmark: Ein Euro pro Tag
Kurtaxe in Schwielowsee beschlossene Sache
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Schwielowsee - Ab nächstes Jahr müssen Übernachtungsgäste der Gemeinde Schwielowsee einen Kurbeitrag bezahlen. Die entsprechende Satzung haben die Gemeindevertreter am Mittwochabend einstimmig bei drei Enthaltungen verabschiedet. Pro Kalendertag muss 1 Euro bezahlt werden, der Jahreskurbeitrag wird 25 Euro betragen.
Auch die knapp 900 Inhaber von Zweitwohnungen müssen den Jahresbeitrag bezahlen. Es wird mit jährlichen Gesamteinnahmen von etwa 70 000 Euro gerechnet. Das Geld soll komplett in die Förderung des Fremdenverkehrs fließen. Die Gefahr, dass damit andere Haushaltsposten bezahlt werden, bestehe nicht, wie Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (SPD) vor der Abstimmung betonte. Es sei gesetzlich vorgeschrieben, dass Kurbeiträge nicht anders verwendet werden dürfen.
Diskutiert wurde am Mittwoch über einen Einwand der Fraktion „Unabhängige Bürger“: Fraktionschef Jürgen Scheidereiter nannte es ungerecht, dass die Inhaber von Zweitwohnungen, die bereits eine Zweitwohnungssteuer zahlen, nun auch noch die Kurtaxe entrichten sollen. CDU / FDP-Fraktionschef Heiko Hüller erklärte, dass speziell dieser Punkt in der Praxis noch geprüft werden sollte.
Jörg Steinbach, Fraktionschef vom Bürgerbündnis, sagte, dass die Frage auch in seiner Fraktion diskutiert worden sei. „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich nicht um eine Doppelbesteuerung handelt.“ Häufig würden Zweitwohnungen zum Beispiel an Gäste vermietet. „Wenn wir eine Gleichberechtigung mit den anderen Gastgebern wollen, müssen wir den Kurbeitrag auch von den Zweitwohnungsinhabern nehmen.“ Das Rathaus beruft sich auf einschlägige Gerichtsurteile, wonach alle Personen kurbeitragspflichtig sind, die sich in Kurbezirken aufhalten und dort nicht ihren Hauptwohnsitz haben.
Der Beitrag soll zwischen April und Oktober erhoben werden. Er soll laut Satzung eine Gegenleistung zur Nutzung der örtlichen Infrastruktur darstellen. Mit der Kurkarte gelten für den Besuch einige öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen Sonderpreise. Gastgeber sind meldepflichtig. Den Kurbeitrag nicht zu zahlen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5000 Euro Geldbuße geahndet werden kann.
Tagungsgäste, Jugendliche bis 17 Jahre, Schülergruppen, Schwerstbehinderte und private Gäste Ortsansässiger sind von der Abgabe befreit. Allerdings müssen erwachsene Kinder, die zum Beispiel außerhalb studieren, den Beitrag zahlen, wenn sie einen Zweitwohnsitz bei ihren Eltern in Schwielowsee gemeldet haben, wie auf eine Frage aus der SPD-Fraktion erklärt wurde. hkx
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