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Potsdam-Mittelmark: Ein heißes Thema

Das Feuerverbot sorgt für Aufregung in der Blütenstadt Werder (Havel)

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Werder - Es ist im Moment das heißeste Thema der Stadt. Seitdem die Werderaner Stadtverwaltung Anfang Februar in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen hat, dass laut Landesimmissionsschutzgesetz auch die sogenannten kleinen Gartenfeuer verboten sind, stehen im Ordnungsamt die Telefone nicht mehr still. Auch im Hauptausschuss am Donnerstagabend sorgte das Thema wieder für reichlich Aufregung.

„Seit Jahrhunderten gehört es zum natürlichen Kreislauf, dass in Werder der trockene Knack von den Obstbäumen verbrannt wird“, schimpfte Baldur Martin (AFB). Das sei nicht zuletzt notwendig, um die Schädlinge zu bekämpfen, so der Gartenbauingenieur. Sollte das Verbrennungsverbot strikt durchgesetzt werden, müssten viele Werderaner den Obstbau aufgeben, erklärte Martin und erntete dafür die Zustimmung auch der anderen Hauptausschussmitglieder. Martin räumte jedoch ein, dass der Knack meist nur im Frühjahr verbrannt und mitunter auch Missbrauch mit den Gartenfeuern getrieben werde. „Ein Problem wird es, wenn alte Reifen oder Folie verbrannt werden“, sagte Martin.

Auch Bürgermeister Werner Große (CDU) zeigte sich nicht überzeugt von der Sinnhaftigkeit des absoluten Verbrennungsverbots. Die Stadt habe das Verbot nach einem entsprechenden Hinweis des Landratsamtes veröffentlicht. Seiner Meinung nach lasse die derzeitige Gesetzeslage jedoch noch viele Fragen offen: Was ist mit den derzeit so populären Schwedenfeuern? Auch ihr Abbrennen müsste demnach verboten sein. Das gleiche gelte für Außenkamine „Da müsste man erst erst ein Haus drumherum bauen, um sie betreiben zu können“, so Große. Zumindest Grillen, so habe der Gesetzgeber festgestellt, sei kein Feuer im Freien. Die Stadtverwaltung Rathenow habe laut Große bereits eine eigene Lösung verkündet: Wenn auschließlich trockenes Holz in Feuerschalen verbrannt werde, wolle sie keine Sanktionen verhängen. Ist das auch die Lösung für die Blütenstadt?

Die zuständige Fachbereichsleiterin der Stadtverwaltung, Gudrun Zander, sucht nach einer Variante, die gesetzeskonform ist und den Interessen aller Werderanern möglichst nah kommte. Schließlich gebe es auch Einwohner, die das Verbrennungsverbot begrüßen. „Nicht selten bekommen wir Beschwerden darüber, dass der Nachbar gerade dabei sei, einen riesigen ,Scheiterhaufen“ aufzuschichten.“ Zudem gebe es Bürger, die die Feuerwehr benachrichtigen, weil auf dem Nachbargrundstück die Flammen hoch schlagen.

„Gegen ein kleines gemütliches Feuer in einer Feuerschale ist nichts einzuwenden“, sagte Bürgermeister Große, der die Rathenower Regelung für praktikabel hält. Fest stehe jedoch: Für größere Feuer müsse bei der Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die koste 15 Euro und werde erteilt, wenn andere Einwohner nicht belästigt werden und nur kurzfristig mit Luftverunreinigung zu rechnen sei. Zudem müsse es sich laut Gesetz um ein sogenanntes Brauchtumsfeuer oder um einen besonderen Anlass handeln. Diesen Passus wolle die Stadtverwaltung allerdings sehr großzügig handhaben, versprach Große. Spezielle Regelungen gebe es auch für Obstbaubetriebe. Hagen Ludwig

Das Antragsformular für die Ausnahmegenehmigungen gibt es im Ordnungsamt, Kirchstraße 6/7 im Alten Rathaus auf der Inselstadt oder über das Internet unter www.werder-havel.de in der Rubrik „Bürgerservice“ als PDF-Datei. Fragen werden vom Ordnungsamt unter Telefon (033 277) 833 64 beantwortet.

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