Aus dem GERICHTSSAAL: Ein höllischer Nachbar
Beschimpfungen und Hupkonzerte: 2700 Euro Strafe für Provokateur aus Caputh
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Schwielowsee – Mal ließ Sven S.* (45) die Kreissäge auf seinem Grundstück stundenlang im Leerlauf kreischen, wehrte sich mit Händen und Füßen gegen die von genervten Nachbarn geholte Polizei. Dann veranstaltete der Caputher Hupkonzerte, dass den Leuten die Ohren dröhnten, beschimpfte sie als Ausländer- und Stasischweine. Am 12. Februar 2007 grölte er gar mehrfach „Heil Hitler“ und „Stasi raus“. Als der Provokateur vor Monaten sein Bündel schnürte, stießen die Bewohner mit Sekt an. Jetzt holte sie die Vergangenheit noch einmal ein. Peinlich genau mussten sie sich auf dem Zeugenstuhl an den Vorfall vor fast einem Jahr erinnern, der das Fass zum Überlaufen brachte.
Sven S. – angeklagt wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und sonst offenbar nicht auf den Mund gefallen – schwieg zu dem Vorwurf. Auch zu seinen persönlichen Verhältnissen wollte er sich nicht äußern. Ob er die Geldstrafe von 2700 Euro unwidersprochen hinnimmt, wird sich zeigen. Eine Woche hat der Angeklagte Zeit, Berufung oder Revision gegen das Urteil einzulegen.
„Ich habe bereits am 9. Februar beim Ordnungsamt wegen Lärmbelästigung angerufen. Als der Mitarbeiter kam, war Ruhe“, erinnerte sich Carina C.* (35), die dem Angeklagten vis a´ vis wohnte. „Drei Tage später habe ich mich erneut beschwert. Da ertönte ein langanhaltendes Hupen. In diesem Geräusch war kein Sinn. Herr S. lief die Straße hoch und runter, um zu gucken, ob wir uns ja auch alle ärgern. Dann war er plötzlich weg.“ „Er hat ja schon öfter solche Äußerungen von sich gegeben. Aber irgendwann ist es genug“, so ein anderer Zeuge.
„Herr S. ist eine schwierige Persönlichkeit“, schätzte ein anderer Zeuge ein. „Er hat es geschafft, die gesamte Nachbarschaft gegen sich aufzubringen. Versucht man, vernünftig mit ihm zu reden, beginnt er sofort zu schreien. Er hat einfach kein Unrechtbewusstsein. Ich habe die verbotenen Parolen auch deutlich gehört.“ „Früher war ich für Herrn S. ein Ausländerschwein, weil ich in Österreich gearbeitet habe. Dann soll ich bei der Stasi gewesen sein “, empörte sich der Caputher Alfred A.* (68) im Zeugenstand. „An dem bewussten Tag habe ich erst gedacht, er meint mich mit seinen Ausdrücken. Dann habe ich aber gesehen, dass er woanders hin guckt.“
Er sei zur fraglichen Zeit mit dem Angeklagten nach Brandenburg gefahren, beteuerte ein Bekannter des Angeklagten. Staatsanwaltschaft und Gericht glaubten ihm nicht. „Es war nicht erkennbar, dass sich die gesamte Nachbarschaft zusammengeschlossen hat, um dem Angeklagten eins auszuwischen“, so die Staatsanwältin. „Das war eine Handlung gegen jede Vernunft“, konstatierte Amtsrichter Thomas Lange. „Sieg-Heil“-Rufe sind bei uns verboten, egal, ob man damit nur die Nachbarn ärgern oder einer bestimmten Gesinnung Ausdruck verleihen will.“ (*Namen geändert.) Hoga
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