Aus dem GERICHTSSAAL: Ein kostspieliges Geschenk Keramik-Schachfiguren gestohlen / 900 Euro Strafe
Schwielowsee · Geltow – Offensichtlich wollte Jan J. (32, Name geändert) seine Freundin mit einem besonderen Geburtstagspräsent erfreuen.
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Schwielowsee · Geltow – Offensichtlich wollte Jan J. (32, Name geändert) seine Freundin mit einem besonderen Geburtstagspräsent erfreuen. Nicht jeder findet auf seinem Gabentisch schließlich überdimensionale Schachfiguren aus Keramik vor. Die Überraschung misslang. Einer Polizeistreife kam der betrunkene Mann, der sich in der Nacht des 5. Juni 2005 am rückwärtigen Tor des Geltower Gartencenters herumdrückte, suspekt vor. Noch verdächtiger erschien den Beamten die Situation, als plötzlich eine junge Frau auftauchte, die beim Anblick der Beamten in den Büschen verschwand. Als sich die Uniformierten näher umsahen, entdeckten sie vor dem Zaun zwei Pferdeköpfe eines Freilandschachspiels sowie sechs Petunientöpfchen. Vor dem Amtsgericht wurde Jan R. jetzt für den Diebstahl zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.
„Der Herr erzählte uns, er wolle die Sachen zu einer Geburtstagsparty mitnehmen. Er fand die ganze Angelegenheit äußerst spaßig und riss Witze im Streifenwagen“, erinnert sich der Polizeibeamte Ronald K. (46) vor Gericht. „Als wir ihn nach Hause fuhren, um seine Identität zu klären, bat er uns, leise zu sein, damit seine Mutter nichts mitkriegt.“ Auch der Arzt, der dem vermeintlichen Langfinger eine Blutprobe (2,23 Promille) entnahm, vermerkte im Protokoll: Albert herum. „Die Schachfiguren haben wir zur Wache mitgenommen, wo sie vom Tatortdienst untersucht wurden“, berichtet Simone H. (37). Obwohl der Mann deutlich alkoholisiert erschien, habe sie sich mit ihm unterhalten können. „Ich hatte den Eindruck, er überlegt ganz genau, was er sagt. Allerdings konnte er uns beim besten Willen nicht mitteilen, wo er seine Schuhe gelassen hat“, so die Polizeizeugin.
„Die Spuren an der schwarzen Schachfigur waren leider nicht verwertbar. Der weiße Pferdekopf wies einen Daumenabdruck einer rechten Hand auf“, erklärt der zur Verhandlung geladene Gutachter. Beim Vergleich mit der Fingerabdrucksammlung des Polizeipräsidiums Potsdam stießen die Beamten erneut auf Jan J., vorbestraft wegen Diebstahls, Unterschlagung, fahrlässigen Vollrausches und falscher uneidlicher Aussage.
Nun sitzt der Rettungssanitäter erneut auf der Anklagebank. Eine Erinnerung an die Tat hat er laut eigener Aussage nicht. Der Staatsanwalt hält dies für eine Schutzbehauptung. Er geht auch nicht von verminderter Schuldfähigkeit aus. „Der Angeklagte war noch in der Lage, einen 2,20 Meter hohen Zaun zu überwinden, um die Figuren ganz bewusst zu entwenden.“ Sein Antrag ging über das Urteil hinaus: Vier Monate Freiheitsstrafe wegen besonders schweren Diebstahls, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, sowie 500 Euro Geldbuße an die Staatskasse.
Auch Amtsrichterin Waltraud Heep hegte keinen Zweifel am Tatvorwurf. Allerdings könne es möglich sein, dass die in Begleitung von Jan J. befindliche Frau die Kletterkünstlerin war, der Angeklagte die Keramik-Pferdeköpfe draußen in Empfang nahm. „Er war auf alle Fälle am Diebstahl beteiligt“, betonte die Vorsitzende. Hoga
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