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Potsdam-Mittelmark: Ein Stich mitten ins Herz

Streit nach Zechgelage Ehemann übertrieb offenbar etwas

Stand:

Streit nach Zechgelage Ehemann übertrieb offenbar etwas Von Gabriele Hohenstein Plötzin/Potsdam. Hätte Isolde S.* (38) ihrem Ehemann wirklich ein Küchenmesser in die Brust gerammt, müsste sie sich wahrscheinlich wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht verantworten. Doch die Staatsanwaltschaft legt der Alkoholikerin „nur“ gefährliche Körperverletzung zur Last. Dafür ist das Amtsgericht zuständig. Die Mutter zweier Söhne – beide leben im Kinderheim – bestreitet allerdings, ihrem Gatten am Abend des 1. September 2003 in der Plötziner Ehewohnung auch nur ein Haar gekrümmt zu haben. „Wir haben Würfel und Karten gespielt, dabei jeder eine Flasche Korn getrunken“, erzählt die Sozialhilfe-Empfängerin. Irgendwann sei ihr Mann an der Schulter blutend aus der Küche gekommen. „Ich habe ihm ein Handtuch auf die Wunde gelegt und den Notarzt gerufen“, so die Angeklagte. Woher die Verletzung stamme, könne sie sich nicht erklären. „Er hat mir angedroht, mich in den Knast zu bringen. Vielleicht hat er sich selbst etwas getan und will es mir nun in die Schuhe schieben?“, vermutet Isolde S. „Das war schon das vierte Mal, dass sie mich mit dem Messer gepiekt hat“, präzisiert Bodo S. (40) die Angaben seiner inzwischen von ihm getrennt lebenden Ehefrau. Diesmal habe sie allerdings richtig zugelangt, ihm mit einem großen Küchenmesser eine sieben Zentimeter lange und zwei Zentimeter tiefe Schnittwunde an der linken Schulter zugefügt. „Vorher hat sie mich mit einem kleinen Messer gestochen, mitten ins Herz, nur der Knochen war noch dazwischen“, dramatisiert der ebenfalls dem Alkohol nicht Abgeneigte . „Von einem Stich ins Brustbein ist im ärztlichen Gutachten keine Rede“, stellt der Vorsitzende Richter klar. Bodo S. lässt sich kaum bremsen. Er muss seinen Frust loswerden. „Ich wollte an dem Abend schlafen, weil ich genug getrunken hatte. Da fängt meine Frau an zu brüllen, ich hätte ihr das Handy geklaut. Plötzlich stürzt sie sich mit einem Messer auf mich und schreit: Ich steche dich ab.“ Nachdem er in der Notaufnahme des Potsdamer St.-Josefs-Krankenhauses versorgt wurde, sei er im Taxi zur Polizeiwache Werder gefahren und habe Anzeige gegen die wildgewordene Isolde erstattet. Beim Eintreffen der Beamten in der ehelichen Wohnung habe die wegen dreifacher gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung Vorbestrafte schlafend im Bett gelegen. Die ihr fünf Stunden nach der Tat entnommene Blutprobe wies da noch 0,78 Promille auf. „Sie sind mehrfach einschlägig mit genau den gleichen Delikten in Erscheinung getreten. Aus Geldstrafen haben Sie bislang nichts gelernt“, betont die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft. Deshalb müsse diesmal eine Freiheitsstrafe her. Das sieht das Gericht ebenso und verurteilt Isolde S. wegen gefährlicher Körperverletzung, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung. Außerdem wird der Alkoholkranken ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt, um etwas mehr Ordnung in ihr Leben zu bringen. (*Namen geändert.)

Gabriele Hohenstein

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