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Potsdam-Mittelmark: Eine Frage der Dimension

13 Klagen gegen die Abwasser-Grundgebühr vom Verwaltungsgericht abgewiesen

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Nuthetal / Michendorf - Die Klagen von 13 Nuthetalern gegen die Grundgebühr für die zentrale Abwasserentsorgung sind gestern vom Verwaltungsgericht Potsdam abgewiesen worden. Als einziger Kläger vor Gericht erschienen war der Bergholzer Paul Knake. Begleitet wurde er vom Vorsitzenden des 1999 gegründeten Nuthetaler Interessenvereins für Wasser und Abwasser, Heinrich Petzold.

Paul Knake prozessiert mittlerweile seit acht Jahren gegen die vom Zweckverband „Mittelgraben“ erhobenen Abwassergebühren. Für den pensionierten Installateurmeister steht fest: Die Abwasser-Druckleitung von Phillipsthal zum Stahnsdorfer Klärwerk sei 1993 viel zu überdimensioniert geplant und verlegt worden. „Zudem wäre es wesentlich preiswerter gewesen, in Saarmund ein eigenes Klärwerk für den Zweckverband ,Mittelgraben“ zu bauen“, so der streikbereite Bergholzer. Die hohen Kosten würden nun auf die Einwohner abgewälzt. „Ich möchte nur die Grundgebühr zahlen, die sich aus dem Bau von vernünftig dimensionierten Anlagen ergeben hätten“, so Knake.

Viel Zeit hat der Installateurmeister aufgewandt, um die Berechnungen der betriebsführenden Mittelmärkischen Wasser- und Abwasser GmbH (MWA) zu prüfen. Eine Kapazität von 100 Litern je Sekunde hätte ausgereicht, um das Abwasser von etwa 20 000 Einwohnern im Einzugsgebiet abzuleiten, so Knake. Mehr als das Siebenfache könnte jedoch durch die tatsächlich verlegten Rohre fließen. Zudem wäre es viel preisgünstiger gewesen, statt der gusseisernen Variante Rohre aus Kunststoff zu verlegen.

Der Technische Leiter der MWA, Michael Spitzer, verteidigte indes gestern vor Gericht die Dimension der Abwasser-Druckleitung. Bei kleineren Leitungen und einer höheren Fließgeschwindigkeit wäre der Rohrreibungsverlust zu hoch. Die Pumpen würden dann unvertretbar viel Energie verbrauchen, so Spitzer. Seitens der MWA wurde auch die einstige Entscheidung verteidigt, das Abwasser aus Michendorf und Nuthetal in das nicht voll ausgelastete Klärwerk Stahnsdorf zu leiten. Ein eigenes Klärwerk mit seinen stetig anfallenden Betriebskosten wäre unter dem Strich teurer geworden, sagte Spitzer.

Verwaltungsrichter Georg Wegge hatte nun abzuwägen zwischen den beiden Expertenberechnungen. Rechtlicher Maßstab könne nur sein, ob beim Bau der Abwasser-Druckleitung in grober Weise gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und der sparsamen Haushaltsführung verstoßen wurde, ähnlich der groben Fahrlässigkeit im persönlichen Haftungsrecht. Dann wäre die gesamte Gebührensatzung „im Eimer“, erklärte der Richter. Dies habe der Kläger jedoch nicht ausreichend beweisen können. Zudem habe es bei der Projektierung der Abwasseranlagen auch einen politischen Ermessensspielraum gegeben. Die Anforderung eines Sachverständigengutachtens für mehrere Tausend Euro halte er angesichts dessen nicht für notwendig, so Richter Wegge.

Gegenstand der Verhandlungen waren gestern nur die Gebührenbescheide für 2002 und 2003 jeweils in Höhe von 92 Euro. „Es ging mir vor allem aber um das Prinzip“, sagte Knake nach der Urteilsbegründung, die ihn wenig überzeugte. Noch sei nicht entschieden, ob er in die nächste Instanz gehe. Möglicherweise ziehe er jetzt auch die noch offenen Klagen gegen die Grundgebühren für 2004 und 2005 zurück. Selbst einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, würde ihn finanziell überfordern, so Knake.

Die derzeit etwa 80 Mitglieder des Nuthetaler Interessenvereins für Wasser und Abwasser wollen sich am 24. April treffen, um über die neue Situation zu beraten. Hagen Ludwig

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