Potsdam-Mittelmark: Einverständnis gefordert
Zustimmung von Angehörigen für Stolpersteine in Werder nötig / AG sieht Hürde für Projekt
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Werder (Havel) - Mit Stolpersteinen soll in Werder an die Opfer aus der Zeit der nationalsozialistischen Verfolgung erinnert werden. Der Bauausschuss hat am Mittwochabend eine detaillierte Verfahrensweise dafür festgelegt. Verlegt werden dürfen die Stolpersteine in Werder demnach nur, wenn das „Einverständnis von Angehörigen oder Verbänden der verfolgten Personen“ vorliegen, wie es im Beschluss des Ausschusses heißt. Vertreter der AG Stolpersteine sprachen in der Bauausschusssitzung von einer Hürde für das Projekt.
Die AG hatte vor sechs Wochen einen Antrag für die Verlegung von vorerst acht Stolpersteinen in Werder und Glindow gestellt. AG-Sprecher Joachim Thiele sagte gegenüber den PNN, dass allein die Recherchen über die Schicksale sehr aufwändig waren. „Wir haben natürlich auch versucht, Angehörige zu finden. Das ist uns aber nur in einem Fall gelungen.“ Zwei Generationen nach Kriegsende sei es schwierig, noch Verwandte auszumachen.
Was die Zustimmung von Verbänden angeht, sei unklar, welche gemeint sein könnten. „Wir sind gespannt, wie jetzt auf unseren Antrag geantwortet wird.“ Grundsätzlich begrüße er, dass eine Verfahrensweise für die Stolperstein-Verlegung festgelegt wurde, so Thiele.
Im Juni 2012 hatten die Stadtverordneten nach einer emotionalen Debatte beschlossen, „jede Form des öffentlichen Gedenkens und Erinnerns“ an jüdisches Leben und jüdische Opfer in Werder zu begrüßen. Zuvor hatte es auch Stimmen gegen das europäische Gedenkprojekt des Künstlers Gunter Demnig gegeben, mit dem an ihrer letzten frei gewählten Wohnstätte an die Opfer des Naziregimes erinnert wird.
Laut Beschluss des Bauausschusses vom Mittwoch muss die Verlegung in Werder mit dem Bauamt abgestimmt sein. Die Stadt übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit des Orts und der Beschriftung der Steine. Sind sie verlegt, sollen die Stolpersteine ins Straßenkataster eingetragen werden und in städtisches Eigentum übergehen. Bauausschussvorsitzender Wolfgang Gäding (CDU) wandte sich in der Sitzung anfangs gegen diesen Punkt. Allerdings ließ er sich von der Argumentation des Rathauses überzeugen, dass es rechtlich im öffentlichen Straßenraum nicht anders geht. hkx
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