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Potsdam-Mittelmark: Einwohnerfragen nur eine lästige Pflichtübung?

Wenn sich 19 Mitglieder der Gemeindevertretung Schwielowsee und mehr als doppelt soviel interessierte Einwohner aus den Ortsteilen zur Sitzung der Gemeindevertretung zusammenfinden, geht es meistens um wichtige Entscheidungen. So auch in der Versammlung am 19.

Stand:

Wenn sich 19 Mitglieder der Gemeindevertretung Schwielowsee und mehr als doppelt soviel interessierte Einwohner aus den Ortsteilen zur Sitzung der Gemeindevertretung zusammenfinden, geht es meistens um wichtige Entscheidungen. So auch in der Versammlung am 19. November. Um die Diskussion der Gemeindevertreter zu verfolgen, hat der interessierte Bürger die Tagesordnung aus dem letzten Havelboten vor sich liegen. Aber hilft sie ihm? Sie stimmt längst nicht mehr! Allen Gemeindevertretern liegt eine erheblich veränderte Tagesordnung vor: Einige Punkte sind abgesetzt, andere abgeändert, so dass sie nicht mehr von der Zuschauerbank zu verfolgen sind. Und ein Tagesordnungspunkt wird auf Antrag einer Fraktion plötzlich in den nichtöffentlichen Teil verbannt und damit dem Blickfeld der Öffentlichkeit entzogen. Konfusion in den Zuschauerreihen ist angesagt und keiner blickt mehr durch. Manche grummeln vernehmbar. Einige sind sauer über soviel Ignoranz den Bürgern gegenüber. So ist die Stimmung in der nachfolgenden „Bürgerfragestunde“ auf den Zuschauerbänken leicht gereizt. Bereits vor Monaten habe ich beim Vorsitzenden der Gemeindevertretung angeregt, auf dem Zuhörerplätzen bei Sitzungsbeginn eine aktuelle Tagesordnung auszulegen. Nichts ist passiert! Was in anderen Gemeindevertretungen seit jeher eine Selbstverständlichkeit ist, das ist in der Gemeinde Schwielowsee aus unverständlichen Gründen offenbar nicht möglich. Ist der Gemeindevertretung das Bürgerinteresse an der Sitzung völlig schnuppe? Oder sind Nachfragen von Einwohnern zumindest lästig? Dieser Eindruck drängt sich immer mehr auf, so auch zum Beispiel beim Tagesordnungspunkt „Bürgeranfragen“: Da der Vorsitzende der Gemeindevertretung keine für alle transparente Zeitbegrenzung für diesen Punkt der Tagesordnung nennt, kann er ihn jederzeit für beendet erklären und keine weiteren Fragen mehr zulassen: So geschehen in der Sitzung am 27. August, als die Nachfragen von Bürgern zu der geplanten Fällaktion in der Straße der Einheit immer drängender wurden. Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt! Eine offensichtliche Beschneidung der Rechte der Bürger zum Tagesordnungspunkt „Bürgeranfragen“ leistete sich in der letzten Sitzung ein Gemeindevertreter aus der Fraktion CDU/FDP. Er will künftig nur noch konkrete Fragen von Bürgern zu einzelnen Tagesordnungspunkten der jeweiligen Sitzung zulassen. Was soll der Bürger fragen, wenn ihm die aktuelle Tagesordnung vorenthalten wird? Und worauf sich sein Vorschlag zur Beschneidung der Bürgeranfragen stützt, das muss sein Geheimnis bleiben. Paragraph 18 der geltenden Gemeindeordnung des Landes Brandenburg, die auch für die Gemeinde Schwielowsee gilt, sieht so etwas jedenfalls nicht vor. Da die Gemeindevertretung - wie in Schwielowsee - einen Tagesordnungspunkt „Bürgeranfragen“ zulässt, können die Anwohner „Fragen (auch) zu anderen Gemeindeangelegenheiten“ stellen und „Vorschläge oder Anregungen unterbreiten“ (Paragraph, 18 Abs. 1). Es sollte also künftig selbstverständlich sein, dass Einwohner, die aus Interesse an der Entwicklung der Gemeinde ihre Zeit opfern, in der Gemeindevertretung eine aktuelle Tagesordnung vorfinden, um den Verlauf der Sitzung verfolgen zu können, ihre Fragen zu allen kommunalen Themen zu stellen und auch Anregungen an die Gemeindevertretung und die Bürgermeisterin weitergeben zu dürfen. Hans-Joachim Kursawa, Caputh

Hans-Joachim Kursawa, Caputh

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