Potsdam-Mittelmark: Elfmal gegen Wasserflieger Einspruchs-Frist
endete am Montag
Stand:
Werder (Havel) - Insgesamt elf Widersprüche gegen die Genehmigung eines Wasserlandeplatzes auf dem Schwielowsee sind bis Montag fristgerecht bei der Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg eingegangen. Dabei handele es sich vorwiegend um Einzelpersonen, teilte der Berhördenleiter Wolfgang Fried gestern auf PNN-Anfrage mit. Die Widerspruchsfrist lief vier Wochen lang nach der öffentlichen Auslegung der Genehmigung und endete Anfang dieser Woche.
Dieses Jahr werde jedoch kein Wasserflieger mehr auf dem Schwielowsee landen, denn der Flugbetrieb war nur für die Zeit vom 10. Mai bis 30. September erlaubt. Die Genehmigung wurde erst im August erteilt und gilt nur für dieses Jahr, kann aber auf Antrag befristet verlängert werden. Weitere Einschränkungen: An Sonn- und Feiertagen darf nicht geflogen werden, die Flüge dürfen von 11 bis 12.15 Uhr sowie von 13.45 bis 15 Uhr stattfinden. Die Zahl der zulässigen Starts und Landungen ist auf 15 in der Woche begrenzt worden. Die benötigte Wasserfläche wird nicht für Schiffsverkehr und Wassersportler gesperrt – das 1500 mal 200 Meter breite Areal muss jedoch durch Markierungen am Ufer kenntlich gemacht werden.
Die Begründungen der Widersprüche würden sich alles in allem auf die beiden Punkte Umweltbelastung und Lärmbelästigung stützen, so Fried weiter. Ein Imissionsgutachten, welches der Genehmigung zugrunde liegt, geht von Lärmpegeln von 67,6 Dezibel während des Starts und 56,6 Dezibel während der Landungen aus. Diese Zahlen würden sich unmittelbar am Resort Schwielowsee ergeben. Bei anderen Anliegern würde die Belastung geringer ausfallen, da die Entfernung größer sei.
Bevor überhaupt geflogen werden darf, muss eine Abnahme der Wasserstrecke durch die Luftfahrtbehörde erfolgen. Diese kann erst beantragt werden, wenn der Ausgang des Widerspruchsverfahrens klar ist. Die Luftfahrtbehörde verschickt jetzt die Widerspruchsbescheide. Sofern eine Begründung eingereicht wurde, könne dann binnen eines Monats beim Verwaltungsgericht gegen die Genehmigung geklagt werden. lä
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