Potsdam-Mittelmark: Eltern bekommen Geld zurück Kita-Essen in Michendorf wurde neu berechnet
Michendorf – Eltern von Kita-Kindern der fünf kommunalen Kitas in Michendorf bekommen auf Antrag zu viel gezahltes Essensgeld zurück. Das teilte Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU) am gestrigen Donnerstag mit.
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Michendorf – Eltern von Kita-Kindern der fünf kommunalen Kitas in Michendorf bekommen auf Antrag zu viel gezahltes Essensgeld zurück. Das teilte Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU) am gestrigen Donnerstag mit. Die Anträge sind mit Zahlungsnachweisen an den Kitaservice der Gemeinde Michendorf zu richten, so Mirbach. Um welche Summen es sich handelt, ließ er offen.
Anlass ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom Herbst dieses Jahres. Darin erklärte das Gericht, dass in bestimmten Konstellationen das entrichtete Essensgeld teilweise zurückgezahlt werden muss. Im Wesentlichen kommt es dabei auf die ersparten Eigenaufwendungen an. Nach dem Brandenburgischen Kindertagesstättengesetz seien Kitaträger verpflichtet, eine Versorgung mit Mittagessen zu gewährleisten, Eltern zahlen dazu einen Zuschuss in Höhe der durchschnittlich eingesparten Aufwendungen, die sie selbst für die Versorgung ihrer Kinder hätten. Im Fall der Kläger hatte die Stadt Prenzlau als Trägerin einer Kita mehr als drei Euro pro Mittagessen verlangt. Das Gericht hielt diesen Betrag für zu hoch angesetzt. Der Kläger war nach eigenen Berechnungen von einem Eigenanteil von 1,70 Euro ausgegangen. Das Gericht verurteilte die Stadt, das über diesen Anteil hinausgehende Essensgeld zurückzubezahlen.
Auch in der Gemeinde Michendorf sei bis August 2015 der Elternbeitrag nicht korrekt angesetzt worden, erklärte Mirbach. Das sei durch eine neue Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in kommunalen Kindertagesstätten und Schulen richtiggestellt worden. Laut Mirbach soll allen Eltern auf Antrag der Differenzbetrag für die vergangenen vier Jahre erstattet werden. In anderen Kommunen wie Werder (Havel) will die Verwaltung wie berichtet zunächst prüfen, wie viel Geld insgesamt von den Eltern zurückgefordert wird, und dann über Rückzahlungen entscheiden. sos
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