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Potsdam-Mittelmark: Eltern sollen jetzt doch zahlen

4 bis 6 Euro monatlich werden für die Schülerbeförderung fällig

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4 bis 6 Euro monatlich werden für die Schülerbeförderung fällig Von Hagen Ludwig Potsdam-Mittelmark - Nun steht es fest. Die Eltern in Potsdam-Mittelmark müssen künftig für die Beförderung ihrer Kinder zur Schule zahlen. Für Schüler der Primarstufen (Klassen 1 bis 6) und Förderschulen sind monatlich 4 Euro Eigenanteil fällig, für Schüler in den Sekundarstufen 1 und 2 künftig 6 Euro. Für das dritte und jedes weitere Kind einer Familie werden keine Beiträge mehr erhoben. Ein entsprechender Kreistagsbeschluss wurde am Donnerstag auf einer Sondersitzung mit den Stimmen von CDU, SPD und FBB gefasst. 24 Abgeordnete stimmten für den von der CDU eingebrachten Beschlussentwurf, 17 votierten dagegen. Von der SPD stammt die Ergänzung, ab dem dritten Kind keine Eigenbeteiligung mehr zu fordern, die FBB drückte die Elternbeteiligung für die Sekundarstufen noch einmal von ursprünglich 8 auf 6 Euro. So ergab sich im Kreistag nach monatelangen Diskussionen im dritten Anlauf eine Mehrheit für die Elternbeteiligung. Zuvor hatte der Kreistag Potsdam-Mittelmark auf zwei Sitzungen, letztmalig am 17. Juni, mit großer Mehrheit abgelehnt, die Eltern für den Schulbus zahlen zu lassen. Ein Hauptargument war, dass man im ländliche Raum nicht zuerst die Schulen schließen und dann die Eltern für den Transport ihrer Kinder zur Kasse bitten könne. Landrat Lothar Koch (SPD) beanstandete dieses Entscheidung des Kreistages jedoch mit dem Hinweis darauf, dass das Brandenburgische Schulgesetz zwingend eine „angemessene“ Beteiligung der Eltern an den Schülerfahrkosten vorsehe, und das Innenministerium damit drohe, zwangsweise eine entsprechende Satzung für Potsdam-Mittelmark zu erlassen, die die Eltern wesentlich stärker belasten könnte (PNN berichteten). Davon jedoch wollten sich PDS und Bündnisgrüne nicht beeindrucken lassen. Sie schlugen am gestrigen Donnerstag vor, eine Satzung zu erlassen, in dem als Eigenanteil der Eltern eine Null festgelegt wird. „Wenn das Innenministerium diesen Beschluss nicht akzeptiert, muss der Landrat den Klageweg beschreiten“, gab sich Annemarie Kersten (PDS) kampfbereit. Erika Haenel von den Bündnisgrünen vertrat die Auffassung, wenn der Landtag derart unsoziale Gesetze erlasse, solle er die Folgen auch selbst mit den Bürgern austragen und dies nicht auf die Kreistage abschieben. CDU-Kreischefin Saskia Funck sah indes nur einen begrenzten Spielraum für den Kreistag: „Die Gesetzgebungskompetenz liegt eindeutig beim Landtag. Wir können lediglich den Spielraum nutzen, den er uns bei der Höhe der Elternbeteiligung zubilligt.“ Ihr Fraktionskollege Harry Grunert plädierte dafür, in diesem Falle „schweren Herzens mit dem Verstand zu entscheiden“. Auf diesen Kurs schwenkte auch die SPD ein. „Wir leisten keinen zivilen Ungehorsam, sondern wollen den gesetzlich vorgegebenen Rahmen nutzen“, erklärte Fraktionschef Manfred Schulz. SPD-Kreischefin Susanne Melior nannte die beschlossene Satzung „einen Kompromiss mit vielen Hängebrücken, die jedoch begehbar sind“. Mit einem eigenen Vorschlag scheiterte FDP-Fraktionschef Hans-Peter Goetz. Um die Prozedur zu vereinfachen, schlug er vor, für alle Schüler, die weiter als 8 Kilometer von der nächsten öffentlichen Schule wohnen, einen einheitlichen Pauschalbeitrag aus der Kreiskasse zu zahlen. Laut Harry Grunert haben in Brandenburg bisher 14 von 18 Landkreisen und kreisfreien Städten eine Schülerbeförderungssatzung beschlossen. Die Satzung für Potsdam-Mittelmark tritt mit Beginn des neuen Schuljahres in Kraft und orientiert sich stark an einer Vorgabe aus Teltow-Fläming. Wie bisher, müssen die Eltern eine ermäßigte Jahreskarte (Schülerausweis) beantragen. Ausgehändigt wird der Schülerausweis dann an der jeweiligen Schule. Dabei muss nachgewiesen werden, dass der Eigenanteil bezahlt wurde.

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