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Potsdam-Mittelmark: Empfehlung für Alba bald auch aus Wildenbruch?

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Wildenbruch. Nachdem Michendorfs Bürgermeister Hartmut Besch seinen Einwohnern die Empfehlung gegeben hat, die Alba-Verträge zur Entsorgung der Blauen Tonne zu unterschreiben, wird jetzt auch in Wildenbruch über einen solchen Schritt nachgedacht. „Wir werden den Landkreis vorher bitten, uns einen Kostenvergleich zwischen Alba und APM zu erstellen und uns die gewünschte Vergabe an die APM zu begründen“, sagte Bürgermeister Jürgen Krebs gegenüber den PNN. Je nachdem, wie das Antwortschreiben aussieht, werde man entscheiden, ob es wie in Michendorf eine Empfehlung an die Bürger geben werde. Hintergrund ist der Streit um die Papierentsorgung im Raum Werder und Beelitz ab Januar kommenden Jahres: Die Alba-Verträge laufen dann aus, der Landkreis will den Auftrag danach ohne Ausschreibung an die kreiseigenen Abfallentsorger APM übertragen. HKX Kalksandsteinabbau in Beelitz wieder aktuell Beelitz. Die Gewinnungsrechte für den Kalksandsteinabbau nordwestlich von Beelitz-Heilstätten wurden nach PNN-Informationen wieder aktiviert. Ein neuer Eigentümer der Flächen, die im Regionalplan als Vorranggebiet für den Sandabbau festgeschrieben sind, will demnach dort ein Kalksandsteinwerk errichten. Ähnliche Pläne sind vor einigen Jahren an massiven Bürgerprotesten gescheitert. Der Beelitzer Bürgermeister Thomas Wardin (SPD) wollte die PNN-Informationen zwar nicht bestätigen. Es sei jedoch richtig, dass Anlass bestehe, erneut über das Areal zwischen Beelitz-Heilstätten, Fichtenwalde, Borkheide und Borkwalde zu diskutieren, sagte er gestern auf Anfrage. Dies soll bei der Stadtverordnetenversammlung am kommenden Montag (18 Uhr, Ratssaal) auch geschehen, allerdings im nichtöffentlichen Teil. HKX Keine Chance für ominöse Spendensammler Michendorf. Einen Antrag auf eine ominöse Spendensammlung für Michendorfer Kindertagesstätten wurde durch die Gemeindevertreter Michendorfs in ihrer jüngsten Sitzung abgelehnt. Der Antragsteller wollte bei den Bürgern im Ort Geldspenden für Spielgeräte und Beschäftigungsmaterial erbitten. Ein bestimmter Prozentsatz des Erlöses sollte an die Sammlerfirma selbst fließen. Festgeschrieben werden sollte aber auch, wohin der Rest des Erlöses fließt: Das Spielzeug sollte bei einer vertraglich bestimmten Firma erworben werden. „Das würde sogar gegen die Vergabeordung verstoßen“, sagte Ordnungsamtsleiter Peter Richter: Die Gemeinden müsste bei derartigen Geschäften den billigsten Anbieter präferieren. HKX

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