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Potsdam-Mittelmark: „Er hat mir sofort geholfen!“ Unfallopfer legt keinen Wert auf Bestrafung des Angeklagten

Werder/Potsdam. „Das muss ja ein Alptraum für sie gewesen sein“, meint Amtsrichterin Waltraud Heep.

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Werder/Potsdam. „Das muss ja ein Alptraum für sie gewesen sein“, meint Amtsrichterin Waltraud Heep. „Haben sie durch den Unfall Spätfolgen davongetragen?“ Das sei zum Glück nicht der Fall, entgegnet Denny B. (24). Allerdings stände demnächst noch eine weitere Operation an. Durch die Entfernung der Milz sei er zudem leichter anfällig gegen Infektionskrankheiten, müsse sich daher regelmäßig impfen lassen. Der Zeitsoldat war am Morgen des 19. Mai 2003 mit zwei weiteren Bundeswehrangehörigen auf der Bliesendorfer Straße in Petzow unterwegs in Richtung Glindow. Wilfried N. am Steuer soll in einer S-Kurve zu schnell gewesen sein, die Gewalt über das Fahrzeug verloren haben und seitlich mit einem Lkw zusammengestoßen sein. Denny B. als Beifahrer des Bundeswehrautos erlitt dadurch eine Rippenserienfraktur, eine Leber- sowie Milzruptur. „Unangemessen hohe Geschwindigkeit, wie es der Staatsanwalt mir vorwirft, ist Auslegungssache“, entgegnet Wilfried N. (50). Aus seiner Sicht sei er vorsichtig genug gewesen, habe sofort eine Notbremsung eingeleitet, als der Lkw auftauchte. „Der hätte da gar nicht fahren dürfen“, empört sich der wegen fahrlässiger Körperverletzung Angeklagte. „Ich war mit höchstens 40 Stundenkilometern unterwegs. Schneller kann man die Kurve gar nicht durchfahren, obwohl es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Der Lkw auf gerader Strecke hatte mindestens 60 Sachen drauf.“ Durch den Bremsvorgang sei sein Wagen auf der mit Blütenstaub übersäten rutschigen Straße ausgebrochen, berichtet Wilfried N. „Also waren Sie doch zu schnell. Die besagte Kurve ist wirklich unglaublich unübersichtlich. Ich würde dort mit 20 Stundenkilometern fahren“, entgegnet die Vorsitzende. Bislang machte das Unfallopfer zivilrechtlich keine Schmerzensgeldansprüche gegen den Angeklagten geltend. „Wollen Sie überhaupt, dass er bestraft wird?“, vergewissert sich die Richterin. Denny B. schüttelt den Kopf. „Eigentlich lege ich keinen Wert drauf“, erklärt er. Obwohl selbst unter Schock stehend, habe ihm Wilfried N. sofort nach dem Unglück Erste Hilfe geleistet und den Rettungswagen alarmiert. „Es standen haufenweise Schaulustige um uns herum, aber im Prinzip waren wir ganz alleine“, beklagt er sich. Richterin Heep regt an, das Verfahren gegen Wilfried N. gegen Zahlung einer Geldauflage von 1500 Euro einzustellen. Der Staatsanwalt ist einverstanden. Das Geld soll Denny B. erhalten. „Es ist nicht viel, gemessen an ihren schweren Verletzungen. Aber es ist immerhin besser als nichts“, so die Vorsitzende. Gabriele Hohenstein

Gabriele Hohenstein

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