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Aus dem GERICHTSSAAL: Erbitterte Familienfehde

Noch-Ehefrau wegen Diebstahls, Nötigung und Unterschlagung zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt

Stand:

Teltow – Zwei Verfahren wegen ähnlicher Vorwürfe stellte das Gericht in der Vergangenheit gegen Ableisten von Sozialstunden ein. Jetzt wurde Gerhild G.* (51) zu der deftigen Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.

Vier Tage lang vernahm Amtsrichterin Reinhild Ahle zahlreiche Zeugen aus dem Umfeld der Teltowerin. Dann stand fest: Gerhild G. hat sich des Diebstahls, der Nötigung sowie der Unterschlagung schuldig gemacht. Die Angeklagte hatte zum Prozessauftakt eingeräumt, im Frühjahr 2006 lediglich zwei Uhren und eine Lampe ohne Erlaubnis ihres Gatten aus dem früher gemeinsam bewohnten Haus geräumt zu haben. (PNN berichteten.)

In ihrer Urteilsbegründung sprach die Vorsitzende von einem traurigen, langandauernden Familienstreit, in dem sich Gerhild G. zu spontanen Straftaten hinreißen ließ. Angezeigt wurde sie erneut von ihrem getrennt von ihr lebenden Ehemann Gerd G.* 53), einem Juristen. Der sammelt alte Gegenstände, poliert sie auf, dekoriert Haus und Hof damit. Als bei einem Vergleich vor dem Familiengericht eindeutig festgelegt wurde, was Gerhild G. bei ihrem Auszug aus dem großen Haus ins Sommerhaus mitnehmen durfte, soll die Mutter zweier erwachsener Kinder über 70 Sachen eingepackt haben, auf die sie keinen Anspruch besaß. In der Anklage war u.a. die Rede von einem Spinnrad, zwei Kuhglocken, handgeschnitzten Engeln, alten Plätzchenformen und einer Munitionskiste.

Und sie soll den Ehemann samt Sohn Clemens*, dessen Freundin sowie den 90-jährigen Schwiegervater am 7. April 2006 eine Zeitlang im Sommerhaus eingesperrt haben, als diese mit anwaltlicher Erlaubnis persönliche Dinge bergen durften. Erst die zu Hilfe gerufene Polizei befreite die „Geiseln“. „Die Angeklagte war darauf vorbereitet, dass ihr Ehemann das Haus an diesem Tag betreten würde. Die anderen Personen waren ihr auch bekannt. Sie am Verlassen der Örtlichkeit zu hindern, war durch nichts gerechtfertigt“, rügte der Staatsanwalt.

Um ihrem Gatten zu schaden, soll die Frau zudem an ihn gerichtete Post unterschlagen haben, was sie bestritt. Da es sich dabei auch um Rechnungen handelte, habe sie ihn bei den Absendern als Schuldner in Misskredit gebracht, so Gerd G. Zum Beweis für die Unredlichkeit seiner Noch-Ehefrau präsentierte er dem Gericht ein Video seiner Überwachungskamera. Auf ihm ist in der Tat Gerhild G. zu sehen, wie sie sich am Briefkasten seines Hauses zu schaffen macht. Allerdings radelt sie dann ohne Beute davon.

„Halten Sie sich in Zukunft zurück“, riet Amtsrichterin Ahle der Angeklagten. Doch die kündigte an, bestimmt bald wieder erscheinen zu müssen. (*Namen geändert.) Hoga

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