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Aus dem GERICHTSSAAL: Erbitterter Heckenkrieg in Nuthetal

Richter: „Sie benehmen sich wie kleine Kinder“

Stand:

Nuthetal – Zwei Gartennachbarn in Bergholz-Rehbrücke machen sich das Leben zur Hölle – und das seit Jahren. Inzwischen reicht der kleinste Funke, um eine Explosion auszulösen. Am 8. März dieses Jahres erhitzten sich die Gemüter so sehr, dass Karl K.* (75), einer der Kontrahenten, jetzt wegen Bedrohung und Nötigung auf der Anklagebank landete.

Stein des Anstoßes war die Hecke des Rentners. Die ist nach Auffassung von Günther G.* (74) zu hoch. Deshalb bat er seinen Parzellennachbarn, sie zu kürzen. Andernfalls würde er selbst zur Tat schreiten. Doch statt zur Schere zu greifen, soll Karl K. dem Mann erklärt haben: „Wenn Sie sich an meiner Hecke vergreifen, hole ich ein Gewehr und erschieße Sie.“ Günther G. – so die Anklage – habe die Drohung ernst genommen.

„Wir kennen uns seit 40 Jahren“, erzählte der Angeklagte Karl K. „Mein Nachbar weiß, dass ich leicht erregbar bin. Der nutzt das aus. Und auch seine Frau sucht ständig die Provokation.“ Am Tattag habe er nachmittags Laub zusammengeharkt. Plötzlich sei Günther G. erschienen, habe ihn dreimal wegen der Hecke „belabert“. „Das regte mich auf. Da habe ich zu ihm gesagt: Wenn Sie etwas von meinen Sträuchern abschneiden, hole ich mein Gewehr. Sonst nichts. Das mit dem Erschießen ist böswillig obendrauf gesetzt.“ Drei Tage später habe er einen Einschreibebrief von Frau Gisela G.* erhalten, in welchem sie ihn aufforderte, überhängende Zweige auf der Nachbarseite zu entfernen. „Dem kam ich allerdings nicht nach, da dort gerade Amseln brüteten“, trumpfte Karl K. auf. Im übrigen habe sein Nachbar die Hecke eine Woche nach der angeblichen Morddrohung selbst gestutzt.

„Das stimmt nicht“, parierte Günther G. im Zeugenstand. „Die Hecke ist inzwischen drei Meter hoch. Ich fasse sie nicht an. Schließlich habe ich keine Lust, mich erschießen zu lassen.“ Er mutmaßte, der Angeklagte habe das Vogelnest extra in die Zweige gesetzt, um ein Alibi für sein Nichtstun zu haben. „Das Nest ist naturgemäß gebaut worden“, warf Karl K. erregt ein. „Mein Nachbar ist unglaubwürdig. Ich beantrage seine Vereidigung.“

Eigentlich sollte der „Heckenkrieg“ nicht vor Gericht weitergeführt werden. Die Justiz hatte den Streithähnen im Vorfeld einen Täter-Opfer-Ausgleich auf neutralem Boden angeboten. Günther G. lehnte ein derartiges Vermittlungsgespräch ab. Und Karl K. war nicht bereit, sich bei ihm zu entschuldigen. „Wofür? Ich habe nichts gemacht!“, erklärte er grimmig.

Derweil wartete Gisela G. vor der Tür auf ihre Zeugenaussage. Doch der Richter hatte offenbar genug gehört. „Sie benehmen sich wie kleine Kinder im Sandkasten“, grollte er. „Das betrifft Sie alle drei. Es ist ein Unding, sich in Ihrem Alter dermaßen aufzuführen.“ Er stellte das Verfahren gegen Karl K. wegen Geringfügigkeit ein. Ein herber Schlag für das Ehepaar G., das nun in Sorge lebt, ihr Nachbar sei in seinem Tun bestätigt worden. „Er wird immer weitermachen“, so Gisela G. am Rande der Verhandlung. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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