Potsdam-Mittelmark: Erneut Untreue-Vorwurf
Einstiger GZG-Chef van de Kamp vor Gericht
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Potsdam-Mittelmark - Erneut muss der einstige Geschäftsführer der Gesundheitszentrum GmbH (GZG), Hans-Peter van de Kamp, vor Gericht. Bereits im Juni 2006 hatte ihn das Landgericht verurteilt, 60 000 Euro an die GZG zurückzuzahlen. Das Gericht sah es damals erwiesen an, dass van de Kamp in mehrere Fällen das Firmenkonto geplündert und dafür Satin-Bettwäsche und anderen Luxus für den privaten Gebrauch gekauft habe (PNN berichteten). Weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben nun offenbar neue Sachverhalte ans Licht gebracht, die am 22. Januar vor dem Amtsgericht Potsdam verhandelt werden.
Demnach soll van de Kamp als Geschäftsführer der damals kreiseigenen GZG in den Jahren 2001/02 unter anderem in 74 Fällen Ausgaben für private Urlaubsreisen im Gesamtbetrag von 31000 Euro getätigt haben. Zudem habe er sich zu Unrecht private Handyrechnungen und Optikerkosten von der GZG bezahlen lassen und eine Uhr mit Firmenkreditkarte gekauft. Ein weiterer Vorwurf: van de Kamp soll ohne betriebliche Veranlassung als alleiniger Geschäftsführer der „Medizinischen Einrichtungsgesellschaft mbH“ für gut 6000 Euro eine Wohnung gemietet haben.
Mit Billigung des Aufsichtsrates hatte van de Kamp in seinen Jahren als Geschäftsführer ein kaum noch zu durchschauendes Firmengeflecht aufgebaut. Ins Rollen gebracht wurden die staatsanwaltlichen Ermittlungen, als die GZG 2003 in eine prekäre Schieflage geraten war. Vor allem ihre Bauherrentätigkeit für ein neues Belziger Landratsamt – ein völlig geschäftsfremdes Feld der Gesellschaft für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen – hatte die GZG an den Rand der Insolvenz gebracht. Wegen des Vorwurfs der Untreue nahm die Staatsanwaltschaft Geschäftsführer van de Kamp und auch Landrat Lothar Koch als Chef des Aufsichtsrats ins Visier und stellte bei Hausdurchsuchungen zahlreiche Geschäfts- und Buchungsunterlagen sicher. Während die Untreue-Ermittlungen gegen den Landrat im Februar 2005 eingestellt wurden, hat das sichergestellte Material van de Kamp belastet.
Bereits 2002 hatte Landrat Koch van de Kamp als Geschäftsführer abberufen Der klagte vor dem Arbeitsgericht gegen seine Kündigung – und verlor in erster Instanz. Eine hohe Abfindung bekam indes der ebenfalls entlassene damalige Chef der Vermögensverwaltung im Landratsamt, Hartmut Jahn.
Indes wurde die schwer angeschlagene GZG im März 2004 an das Evangelischen Diakonissenhauses Berlin/Teltow/Lehnin verkauft. Damit war die GZG-Misere für den Landkreis jedoch noch nicht ausgestanden. Das Diakonissenhaus beklagte, dass wesentliche Details über den maroden Zustand der Gesellschaft beim Kauf verschwiegen worden seien. Zu Recht – wie das Potsdamer Landgericht im März 2006 befand: Es verurteilte den Landkreis, an die nunmehr zum Diakonissenhaus zählende GZG zwei Millionen Euro zu zahlen. ldg
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