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Potsdam-Mittelmark: Erst Fahrkarte, dann Bescheid

Die neuen Regelungen für die Schülerbeförderung in Potsdam-Mittelmark

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Die neuen Regelungen für die Schülerbeförderung in Potsdam-Mittelmark Potsdam-Mittelmark - Alle Schulkinder aus Potsdam-Mittelmark, die mit Bus oder Bahn zu ihrer Bildungseinrichtung im Landkreis fahren, sollen zum ersten Schultag am 9. August in ihrer Schule wie bisher eine Schülerfahrkarte erhalten. Das versicherte Bildungsdezernent Thomas Schulz gestern vor der Presse.Voraussetzung sei, dass die Kinder auch in den vorangegangenen Jahren eine Karte erhalten haben oder die Eltern einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Anlass für die Pressekonferenz waren einige Unklarheiten im Zusammenhang mit dem jüngsten Kreistagsbeschluss, die Eltern an den Schülerfahrkosten zu beteiligen (PNN berichteten). Neu für die Eltern ist nun, dass sie innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach Schulbeginn einen Gebührenbescheid für den Elternanteil erhalten. Er beträgt laut Kreistagsbeschluss für Schüler der Primarstufe und der Förderschulen 40 Euro im Jahr sowie 60 Euro für Schüler der Sekundarstufen 1 und 2. Ab dem dritten schulpflichtigen Kind in der Familie wird kein Eigenanteil erhoben. Die entsprechenden Gebühren sind 14 Tage nach Erhalt des Bescheides zu zahlen. Wenn die Kinder die Schülerfahrkarte nicht in Anspruch nehmen, soll diese umgehend an die Schule zurückgegeben beziehungsweise gar nicht erst in Empfang genommen werden, so die Empfehlung des Landratsamtes. Wie in den vergangenen Jahren auch, sei sichergestellt, dass die Kinder am ersten Schultag ohne Fahrkarte befördert werden, erklärte Schulz. Etwas komplizierter stellt sich die Situation für mittelmärkische Kinder dar, die eine Schule außerhalb des Landkreises besuchen. Sie erhalten an ihren Schulen keine Fahrkarte. In diesem Fall muss schnellstens ein Antrag auf Ausreichung einer Schülerfahrkarte beim Landratsamt gestellt werden. Wegen der kurzfristigen Beschlussfassung des Kreistages wird es jedoch nicht möglich sein, die Karten bis zum Schulbeginn auszugeben. Den Eltern und Schülern wird in diesem Sonderfall geraten, selbststständig eine Monatskarte für den August zu erwerben und sich nach Ablauf des Monats den Anteil des Landkreises an dieser Monatskarte erstatten zu lassen. Auch für Kinder, die nur einige Monate im Jahr den Schulbus nutzen, wird das Erstattungsverfahren empfohlen. Das heißt, die Eltern kaufen die jeweiligen Monatskarten und lassen sich später den kreislichen Anteil erstatten. Insgesamt rechnet die Kreisverwaltung in diesem Jahr mit etwa 13200 Fahrschülern. Durch die in diesem Jahr erstmals vom Gesetzgeber geforderte Eigenbeteiligung der Eltern werden jährliche Einnahmen in Höhe von etwa 700000 Euro erwartet. Das seien nur etwa 20 Prozent der Gesamtfahrkosten, rechnete Schulz vor. Demgegenüber wird der Verwaltungsaufwand für die Schülerfahrten im Landratsamt finanziell mit etwa 250000 bis 300000 Euro beziffert. „Die würden jedoch auch ohne die Erhebung der elterlichen Eigenanteile anfallen“, betonte Schulz. In den kommenden Monaten, so der Dezernent, soll die beschlossene Satzung in einigen Punkten weiter konkretisiert werden. Das betrifft unter anderem eine mögliche Freistellung von Sozialhilfeempfängern, die in der neuen Satzung nicht mehr vorgesehen ist.ldg Weitere Informationen im Landratsamt unter Tel. (033841) 91364; Anträge sind zu richten an das Landratsamt Potsdam-Mittelmark, Schulverwaltungsamt, Postfach 1138; 14801 Belzig

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