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Potsdam-Mittelmark: Es geht um die Wurst

Prozessauftakt um vermeintlichen Etikettenschwindel der Firma MacSnack: Wurde alte Ware geliefert?

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Prozessauftakt um vermeintlichen Etikettenschwindel der Firma MacSnack: Wurde alte Ware geliefert? Potsdam/Stahnsdorf - Der Fall sorgte im vergangenen Frühjahr für reichlich Schlagzahlen: Die in Güterfelde ansässige Firma MacSnack war in Verdacht geraten, Wurstwaren nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit neu etikettiert und ausgeliefert zu haben. Das Unternehmen geriet ins Visier von Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft, an 57 Orten fanden Durchsuchungen statt, Beweismittel wurden beschlagnahmt und 56 Lebensmittelproben in verschiedene Labors geschickt. Die Beschuldigten, der Geschäftsführer der Firma und ein Vorstandsmitglied der hinter MacSnack stehen Brysalo Group AG, wiesen die Vorwürfe stets zurück. Nach monatelangen Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Gestern war am Potsdamer Amtsgericht Prozessauftakt. Übrig geblieben von den massiven Vorwürfen des groß angelegten Etikettenschwindels, der über Jahre praktiziert worden sei, sind in der Anklageschrift des Staatsanwalts neun Fälle. Dabei sollen verdorbene und minderwertige sowie falsch gekennzeichnete Lebensmittel an MacSnack-Kunden – wozu in den angeklagten Fällen zwei Krankenhäuser, ein Party-Service und Hotels zählten - geliefert haben. Mortadella, Salami, Kartoffelsalat, Dillhappen, Rinderfilet und Krustenbraten sollen, „verdorben und zum Verzehr unbrauchbar gewesen sein“. Der gestrige Prozessauftakt brachten den Ankläger jedoch in ein arges Dilemma. Zum einem warf ihm die Verteidigung vor, fehlerhaft ermittelt und entlastendes Material nicht gewürdigt zu haben. Viel interessanter aber: Die für die Ermittlung relavanten Gutachten entfachten nicht die vom Staatsanwalt erhoffte Wirkung. Zwar bestätigte eine Sachverständige des Landeslabors Brandenburg, dass die Lebensmittel vor Ablauf der Haltbarkeitsangaben verdorben oder wertgemindert waren. Doch zum einen lassen sich die Ursachen nur vermuten – schlechte Hygiene bei der Herstellung oder Verpackung sowie unsachgemäße Lagerung. Ob dies Herstellern, Zwischenhändler oder Kunden anzulasten ist, sei im Nachhinein kaum zu sagen. Zum anderen lasse sich nicht zwangsläufig darauf schließen, dass die Ware älter war als angegeben. Vor allem aber – und das verbucht die Verteidigung als ein wichtiges Argument – lasse das Ergebnis der Analyse in keinem Fall einen Rückschluss auf die Qualität zum Zeitpunkt der Auslieferung zu. Und dieser lag fünf Tage vor den Laboruntersuchungen. Weitere Gutachter sollen noch gehört werden. Bei einer der vorgelegten Proben geht die Sachverständige „mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass eine Umetikettierung stattgefunden hat“. Das ursprüngliche Etikett sei geschwärzt und mit einem neuen überklebt worden. Bei einer Packung Salami ist zudem nicht gekennzeichnet gewesen, dass Puten- und Truthahnfleisch verwendet worden ist. Auch wenn MacSnack lediglich als Zwischenhändler agierte, hätte es nach Ansicht der Expertin mit den ausgewählten Produzenten eine Vereinbarung geben müssen, um dessen Garantie zu Haltbarkeit und Inhalt zu gewährleisten. Holger Schulz, Geschäftsführer der inzwischen abgewickelten Firma, legte Wert darauf, dass es im täglichen Geschäftsablauf eine Wareneingangskontrolle gab. Zudem habe man zur Eigenkontrolle mit einem Institut zusammengearbeit, das regelmäßig Proben der gelieferten Ware analysiert habe. Und der Mitangeklagte Bernhard Brystowksi betonte: „Die Etikette haben die Hersteller raufgeklebt.“ Auslöser der Ermittlungen war ein ehemaliger Mitarbeiter, der gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärt haben soll, selbst an dem Etikettenschwindel mitgewirkt zu haben. Andere Zeugen, die sich ähnlich äußern, sollen im weiteren Prozessverlauf gehört werden. Brystowki hält sie für unglaubwürdig und unterstellt ihnen Rachemotive: Sie seien wegen „schwerer Vergehen“ bei MacSnack entlassen worden. Peter Könnicke

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