Aus dem GERICHTSSAAL: Fahrer eines Linienbusses übel beleidigt
Verwarnung und 300 Euro Buße für 20-Jährigen aus Michendorf
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Potsdam-Mittelmark - Patrick P.* (20) muss sich gleich wegen zweier Anklagen vor dem Jugendgericht verantworten. Der Straßenbauer soll am 18. Oktober vorigen Jahres zwischen Wilhelmshorst und Neuseddin mit zwei Bekannten einen Busfahrer der Linie 643 übel beleidigt haben. Dafür wird Patrick P. nach Jugendstrafrecht verwarnt. Außerdem muss er 300 Euro Geldbuße an die Volkssolidarität zahlen. Vom zweiten Vorwurf - dem Hieb mit einer Bierflasche auf den Kopf eines Besuchers des Caputher Jugendklubs am 22. November 2008 – wird der in Michendorf Wohnende vom Jugendgericht freigesprochen. Hier hatte die Staatsanwaltschaft wohl den Falschen im Visier.
„Kann sein, dass ich Arschloch und Scheiß-Busfahrer gesagt habe“, räumt Patrick P. zu Verhandlungsbeginn kleinlaut ein. „Aber ich habe nicht behauptet, dass wir ihm auflauern und er schon sehen wird, was passiert.“ Laut Anklageschrift fuhren Patrick P. und zwei Kumpels, alle schon etwas alkoholisiert, an jenem Oktoberabend gegen 18.15 Uhr mit dem 643er Bus vom Potsdamer Hauptbahnhof ab. In Wilhelmshorst soll der Fahrer die durstigen jungen Männer aufgefordert haben, etwas leiser zu sein. Wenig später kippte dann das Six-Pack mit Biermixgetränken um. Der Fahrer hielt im Gewerbegebiet Neuseddin, setzte die Schluckspechte kurzerhand an die Luft. Daraufhin soll er von dem Trio mit den Worten: „Fahr weiter, Scheiß-Busfahrer. Kümmere dich um deinen eigenen Mist, Du Arschloch. Dich kriegen wir noch. Dann machen wir Dich alle!“, bedroht worden sein.
„Es war mir peinlich, wie sich meine Kumpels in dem rappelvollen Bus aufgeführt haben. Ich wollte sie beruhigen“, versichert Patrick P. vor Gericht. Allerdings seien ihm in der Rage auch ein paar Worte unterhalb der Gürtellinie entschlüpft.
Hoch her ging es einen Monat später offenbar auch im Caputher Jugendklub. „Der Freund eines Freundes feierte seinen 18. Geburtstag. Mit dem bin ich mitgegangen“, erzählte Patrick P. Im Verlaufe des Abends sei es zu einer Massenschlägerei gekommen, bei der er auch angegriffen wurde, einen Zahn einbüßte, mehrere Platzwunden am Kopf erlitt. „Meinem Freund wurde auch ein Zahn ausgeschlagen. Ich habe mich gewehrt, aber nicht mit einem harten Gegenstand, wie mir vorgeworfen wird“, betont Patrick P. „Jemand zog mir von hinten eine Flasche über den Kopf. Das war auf alle Fälle nicht der Angeklagte“, stellt Daniel D.* (24) im Zeugenstand klar. Während es danach im Klub „extrem weiter ging“, sei seine stark blutende Wunde in der Rettungsstelle des Bergmann-Klinikums versorgt worden. Auch ein als Zeuge geladener Bekannter des Verletzten ist sich sicher: Patrick P. trifft keine Schuld an der Verletzung von Daniel D.
„Die angeklagte gefährliche Körperverletzung konnte Ihnen nicht nachgewiesen werden, wohl aber die Beleidigung“, konstatiert die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Diese liege im Gegensatz zu Gesetzesbrüchen in der Vergangenheit – gemeinschaftlicher schwerer Diebstahl, Drogenbesitz, Widerstand gegen Polizeibeamte, Sachbeschädigung, Schwarzfahren und Körperverletzung – allerdings im unteren Bereich. (*Namen geändert.) Hoga
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