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Potsdam-Mittelmark: Fall Hilpert jetzt beim BGH

Werder (Havel) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe befasst sich jetzt mit dem Betrugsfall Axel Hilpert. Ein Dreivierteljahr nach dem Revisionsantrag des Hoteliers hat der Generalbundesanwalt eine Stellungnahme zu dem Fall abgegeben, über den deutschlandweit berichtet wurde.

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Werder (Havel) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe befasst sich jetzt mit dem Betrugsfall Axel Hilpert. Ein Dreivierteljahr nach dem Revisionsantrag des Hoteliers hat der Generalbundesanwalt eine Stellungnahme zu dem Fall abgegeben, über den deutschlandweit berichtet wurde. Jetzt liegen die umfangreichen Akten mit der Stellungnahme beim 1. Strafsenat in Karlsruhe, sagte eine BGH-Sprecherin am Donnerstag gegenüber den PNN. Falls der Senat nicht zu einem einstimmigen Beschluss komme, müsse ein mündlicher Verhandlungstermin anberaumt werden. Über den weiteren Zeitablauf und den Inhalt der Stellungnahme konnte die Sprecherin keine Aussagen machen.

Der BGH erhebt selbst keine Beweise, sondern entscheidet nur darüber, ob das Urteil des Potsdamer Landgerichts auf Rechtsfehlern beruht. Bei Strafsachen ist es allerdings üblich, dass sich der Generalbundesanwalt positioniert. Hilpert war vom Landgericht im Juni 2012 wegen Betrugs, Untreue und Steuerhinterziehung zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Nach dem Mammutprozess sah es die Kammer als erwiesen an, dass er mithilfe eines Firmengeflechts die Kosten für seine Petzower Viereinhalb-Sterne-Hotelanlage künstlich hochgerechnet und die Förderbank des Landes Brandenburg (ILB) um 9,2 Millionen Euro Fördermittel betrogen hat.

Das Urteil gegen Hilpert ist wegen der Revision beim Bundesgerichtshof nicht rechtskräftig, Hilpert nach Zahlung einer Kaution auf freiem Fuß. hkx

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