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Aus dem GERICHTSSAAL: Falsche Entscheidung mit Mängeln

Schuss auf Wildschwein war rechtens – Freispruch

Stand:

Kleinmachnow – Drei Tage lang hat das Amtsgericht den tödlichen Schuss auf ein Wildschwein verhandelt. Es ging um die spannende Frage, ob der Jäger Peter Braun (52) am 13. April 2008 auf dem Kleinmachnower Friedhof einen Schwarzkittel zu Recht oder Unrecht erlegte. Die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Potsdam-Mittelmark war der Ansicht, Braun habe gegen das Bundesjagdgesetz verstoßen. Sie erließ einen Bußgeldbescheid über 150 Euro. Peter Braun – Beamter des Bundeskriminalamtes und Jagderlaubnisschein-Inhaber – war sich keiner Schuld bewusst. Er legte Widerspruch ein. Am ersten Tag der daraufhin angesetzten Hauptverhandlung fehlte ein Vertreter der Behörde trotz ordnungsgemäßer Ladung. Zum zweiten Termin wurde dem Gericht ein Fax übersandt. In ihm stand, der Mitarbeiter sei leider nicht abkömmlich. Am dritten Prozesstag erschien ein Sachbearbeiter. Der sah allerdings schnell ein, dass der Bußgeldbescheid eine falsche Verwaltungsentscheidung war, die zudem gravierende Mängel aufwies. „Das nächste Mal gebe ich mir mehr Mühe“, versicherte er kleinlaut. Freispruch für Peter Braun!

Obwohl es sich um ein umfriedetes Gebiet handelt, hat die Untere Jagdbehörde für den Friedhof in Kleinmachnow eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Schwarzwild und Rotfüchsen erteilt. Besonders Wildschweine richten großen Schaden an und stellen eine zunehmende Bedrohung für die Besucher dar. Um die Tiere anzulocken und später zu schießen, habe er auf einem abgelegenen Teil des 30 Hektar großen Areals Mais als Köder ausgelegt, erzählte Peter Braun am ersten Verhandlungstag. Als er am 18. April nachschauen wollte, ob seine Strategie aufgegangen sei, sah er sich plötzlich einer Wildschweinrotte gegenüber. „Ein Tier kam auf mich zu. Ich erschoss es und verständigte umgehend den Jagdpächter“, berichtete er.

„Ich bestimme, wann und wo geschossen wird. Jeder Jäger muss sich bei mir anmelden“, stellte Jagdpächter Johann D. (82) klar. „Ich koordiniere den Einsatz dann.“ Er bestätigte im Zeugenstand, dass Peter Braun in Abstimmung mit ihm Schwarzwild schießen durfte. Für den bewussten Tag – einen Sonntag – habe er ihm allerdings keinen Auftrag erteilt. „Am Feiertag halte ich eine Jagd für unangemessen, weil der Friedhof da besonders stark frequentiert ist“, so der Pächter. Peter Braun hätte die Schweine „vergrämen“, also verscheuchen müssen. Statt dessen habe er Besucher gefährdet. Menschen – auch er – seien durch das Auftauchen der Rotte gefährdet worden, hielt Braun dagegen. Als Polizeibeamter sei er verpflichtet, Gefahren abzuwenden. Zudem habe ihn der Jagderlaubnisschein zum Schießen berechtigt. „Die Rechtslage wurde im Bußgeldbescheid falsch beurteilt“, stellte Richter Lorenz abschließend fest. Hoga

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