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Aus dem GERICHTSSAAL: Falsche Schwester

Arbeitgeber über Qualifikation getäuscht

Stand:

Beelitz – Einen reichlichen Monat war alles gutgegangen. Dann flog der Schwindel auf. Doris D.* (59), neu eingestellte Krankenschwester einer Pflegeeinrichtung in Beelitz-Heilstätten, war in Wirklichkeit lediglich Pflegehelferin. Jetzt saß die korpulente Dame wegen Betruges auf der Anklagebank. Amtsrichter Francois Eckardt ließ Milde walten. „Es ist ja kein Mensch zu Schaden gekommen“, resümierte er und stellte das Verfahren wegen geringer Schuld ein. Allerdings muss Doris D. 500 Euro Geldbuße an die Stiftung Synanon zahlen.

Die Hochstaplerin war sichtlich froh, so glimpflich davongekommen zu sein. Zu Prozessbeginn hatte sie freimütig geschildert, sich im Frühling in der Einrichtung beworben zu haben. Das Wort „Krankenpflegehelferin“ habe sie im beigefügten Zeugnis kurzerhand durch „Krankenschwester“ ersetzt. Ihr Arbeitsverhältnis habe am 16. April begonnen, Grundgehalt: 1700 Euro. „Das Geld war aber nicht das Wichtigste“, wollte Doris D. dem Gericht weismachen. „Es ging mir darum, mindestens ein Jahr lang arbeiten zu können.Wäre ich danach in die Arbeitslosigkeit gegangen, hätte ich problemlos den Anschluss an die Rente geschafft.“

„Wieso haben Sie sich denn nicht als Pflegehelferin beworben?“, hakte der Richter nach. Die Angeklagte parierte: „Ich habe dort angerufen und gefragt, was an Personal gebraucht wird. Pflegehelferinnen waren nicht darunter.“ Da habe sie sich halt als erfahrene Krankenschwester ausgegeben.

„Die Angeklagte war vorher als Pflegehelferin in einigen Einrichtungen unseres Unternehmens tätig. Ihre Leistungen waren nicht berauschend“, berichtete eine als Zeugin geladene Justiziarin im Zeugenstand. Das habe sie Anfang des Jahres natürlich nicht gewusst. „Wir haben Fachkräftemangel, suchten dringend examinierte Schwestern. Frau D. schien uns auf Grund ihrer Bewerbung geeignet.“ Dass sie sich ein Kuckucksei ins Nest geholt hatten, sei ihr erst später aufgegangen. „Ich arbeite jetzt in einem ambulanten Pflegedienst. Mein Chef hat mich als Krankenschwester eingestellt“, trumpfte Doris D. auf. „Er weiß aber, dass ich diese Qualifikation nicht besitze.“ Richter Eckardt konnte es nicht fassen, vermutete weitere betrügerische Machenschaften. Die Justiziarin riet der Angeklagten: „Sie müssen Ihr Examen ablegen.“ Das kommt für Doris D. vielleicht zu spät. Doch wenn sie nachweisen kann, fünf Jahre in der Krankenpflegehilfe tätig gewesen zu sein, könnte sie sich zur Fachkraft ausbilden lassen. (*Name geändert.) Hoga

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