Potsdam-Mittelmark: Fercher Kirchenlandbebauung lässt auf sich warten
Neuer Genehmigungsprozess wegen vereinfachter Bauordnung
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Neuer Genehmigungsprozess wegen vereinfachter Bauordnung Schwielowsee-Ferch. Wieder neu auf den Genehmigungsweg schickten die Bauausschussmitglieder der Gemeinde Schwielowsee in ihrer jüngsten Sitzung das Vorhaben „Wohnanlage auf dem Kirchenland“ in Ferch. „Schon 1993 haben wir das Gelände zwischen der Burgstraße und der Dorfstraße vermessen“, erinnert sich Thomas Dallorso, „und 1994 stand das Projekt erstmals auf der Tagesordnung des damaligen Fercher Bauausschusses“, weiß Hans Kürth. Es gab schier unendliche Diskussionen über Baudichte und Höhe der Wohngebäude nicht nur im örtlichen Bauausschuss, sondern in zahlreichen anderen staatlichen und gesellschaftlichen Gremien. Eine Fercher Bürgerinitiative hatte sich gegen die Baudichte ausgesprochen. Nichts Sichtbares passierte indes auf dem Gelände. Nun machte die neue vereinfachte Brandenburgische Bauordnung einen neuen Genehmigungsprozess notwendig. Vor allem musste textlich vieles geändert werden, erklärte Fachgebietsleiterin Bauen der Gemeinde, Kerstin Murin. Das Projekt ist also keineswegs ad acta gelegt. Die jetzige Planfassung sieht 14 Einfamilienhäuser mit zwei Etagen vor und etwa 132 Quadratmeter Nutzfläche, wobei die obere ein ausgebautes Dachgeschoss sein soll. Der architektonischen Gestaltung wird kein Korsett angelegt. Die Häuser müssen sich jedoch an die Fercher Gestaltungssatzung halten. Die Garagen dürfen genehmigungsfrei gebaut werden. Fünf Grundstücken werden Flächen zugeordnet, auf denen die Bewohner Streuobstwiesen anlegen sollen. Damit will der Bebauungsplan die Möglichkeit der Erinnerung an die einst hier befindliche Streuobstwiese geben. Nun wird der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt. W. Post
W. Post
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