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Aus dem GERICHTSSAAL: Feuerwehrmann als Brandstifter

Angeklagter aus Groß Kreutz soll jetzt psychiatrisch begutachtet werden

Stand:

Groß Kreutz – „Der Sportverein wird finanziell unterstützt. Aber uns wurden die Gelder für das neue Gerätehaus gestrichen. Das hat mich geärgert“, erzählte Fabian F.* (19) gestern vor dem Jugendschöffengericht. Der Ex-Kamerad der Freiwilligen Feuerwehr Deetz ist angeklagt, in der Nacht des 12. April den Schuppen eines Sportvereins-Sponsors entzündet zu haben. Das Feuer breitete sich rasch aus, gefährdete das benachbarte Wohnhaus, in dem der Mann mit seiner Familie schlief. Unter falschem Namen soll Fabian F. die Feuerwehrleitstelle informiert, sich sodann eifrig an den Löscharbeiten beteiligt haben. Eine Woche später soll der gebürtige Werderaner versucht haben, ein Gerätehäuschen in Deetz in Brand zu setzen, was allerdings misslang. Am Nachmittag des 12. Mai fackelte Fabian F. laut Anklage einen weiteren Schuppen ab. Das Feuer griff auf den Wald über. Auch in diesem Fall war der junge Mann nach der Alarmierung einer der ersten am Brandort.

„Brauchten Sie ein bisschen Action?“, fragte der Staatsanwalt. Der Angeklagte – seit 2001 bei der freiwilligen Feuerwehr – gestand, es habe zu jener Zeit schon lange keinen Einsatz gegeben. Doch ausschlaggebend sei die Wut auf den Förderer des Sportvereins gewesen. „Ich hatte getrunken. Da kam mir die Idee, ihm eins auszuwischen.“ Mit dem Feuerzeug habe er den Inhalt der im Schuppen stehenden Papier-Tonne entzündet, den Deckel offengelassen. Ich habe wirklich nicht damit gerechnet, dass sich so ein starkes Feuer entwickelt“, erklärte Fabian F. „Das soll ich Ihnen abnehmen?“, grollte der Anklagevertreter. „Durch diese Wahnsinnsidee haben Sie Menschenleben gefährdet. Wieso haben sie danach eigentlich weiter gemacht?“ Fabian F. schob alle Schuld auf den genossenen Alkohol. Der habe ihn leichtsinnig werden lassen. Auch während der zweiten Tat sei er benebelt gewesen, habe mit dem Feuerzeug ein bisschen am Türrahmen des Schuppens „herumgeleuchtet“, in den er einbrechen wollte. Schon wieder konterte der Staatsanwalt: „Nach der Spurenlage zu urteilen, muss Ihr Feuerzeug ein wahrer Flammenwerfer sein.“

Während der Ermittlungen gab Fabian F. zu, auch das Gerätehäuschen am 12. Mai absichtlich angesteckt zu haben. Brandstiftung ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet. „Das war ein dummer Zufall“, versicherte er nun. „Ich habe lediglich eine Zigarettenkippe weggeschnipst. Die muss das Feuer ausgelöst haben.“

Das Gericht hegte mittlerweile Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten, der in der Vergangenheit auch mehrfach den Polizeinotruf wählte und behauptete, Ölspuren auf der Straße entdeckt zu haben. Tatsächlich waren keine da. Es beschloss, Fabian F. psychiatrisch begutachten zu lassen. Außerdem soll eine Brandsachverständigen-Expertise eingeholt werden. So wurde die Verhandlung ausgesetzt. Mit einem neuen Termin ist voraussichtlich erst im nächsten Jahr zu rechnen. (*Name geändert.) Hoga

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