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STRENGE KREISBEHÖRDEN: Flüchtlingsrat kritisiert Residenzpflicht

Immer mehr geduldeten Flüchtlingen in Potsdam-Mittelmark ist es nicht erlaubt, das Bundesland zu verlassen. Ein Besuch zum Beispiel in Berlin sei knapp einem Drittel der unmittelbar vor der Abschiebung stehenden Menschen nicht gestattet.

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Immer mehr geduldeten Flüchtlingen in Potsdam-Mittelmark ist es nicht erlaubt, das Bundesland zu verlassen. Ein Besuch zum Beispiel in Berlin sei knapp einem Drittel der unmittelbar vor der Abschiebung stehenden Menschen nicht gestattet. Grund sei die strenge Auslegung des Ausländerrechts der Kreisbehörden, kritisiert Kay Wendel vom brandenburgischen Flüchtlingsrat. Als geduldet zählen Flüchtlinge, die nach Abschluss des Asylbewerbeverfahrens Deutschland verlassen müssten, es aus persönlichen oder politischen Gründen jedoch nicht können. Fast jedem Dritten dieser Gruppe werde vorgeworfen, gegen die Mitwirkungspflichten zu verstoßen. Ihnen werden daraufhin die Leistungen gekürzt und auch der Weg in andere Bundesländer versperrt. In anderen Landkreisen liege die Quote im Schnitt nur bei 18,5 Prozent, so Wendel. Der Kreis rechtfertigt seine Handhabe. Oft bemühten sich die Flüchtlinge nicht um einen neuen Pass in ihrem Heimatland. tor

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