Rechte Parolen auf Baumblüte in Werder: Freispruch nach Nazi-Gesängen
Auf der Baumblüte in Werder skandierten im letzten Jahr mehrere Personen rechte Parolen. Nun hat das Amtsgericht Potsdam das Urteil gesprochen.
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Werder (Havel)/Potsdam - Vier Männer aus Werder (Havel) wurden am Montag vom Amtsgericht Potsdam freigesprochen. Ihnen war vorgeworfen worden, im vergangenen Jahr während der Baumblüte rechtsradikale Parolen gerufen zu haben. Trotz übereinstimmender Zeugenaussagen reichte es dem Gericht am Ende nicht für eine Verurteilung.
Laut Anklage sollen die Männer im Alter von 25 bis 36 Jahren am 30. April nach dem Ende der Baumblüte – also nach 22 Uhr – gerufen haben: „Nazis raus, Zecken rein, Tür zu, Gas rein.“ Zwei Polizeibeamten, die bei der Baumblüte zivil im Einsatz waren, fiel eine Gruppe „von zehn bis 20 Personen“ auf, die mit Gesängen von der Werderaner Insel in Richtung Colonial Café lief. Zunächst hätten sie nur „Nazis raus“ verstanden, als sich die Gruppe näherte, auch den restlichen Text. Und später sang die Gruppe – was die Anklage nicht erfasste – Lieder der verbotenen Neonazi-Band Landser.
Polizisten können Lieder nicht den Personen zuordnen
Bei den vier Männern, die alle zu den Vorwürfen schwiegen, konnten die Polizisten sicher sagen, dass sie die Parolen mitgerufen haben – der Angeklagte Tim B. soll die Lieder angestimmt haben. Da die beiden Beamten vor Gericht aber nicht zuordnen konnten, wer bei welchem Lied mitgesungen hat, beantragten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung den Freispruch. Der Vorsitzende Richter Francois Eckhardt folgte den Anträgen. Ungeachtet blieb, dass einer der Polizisten bei seiner polizeilichen Vernehmung drei Wochen nach dem Vorfall aussagte, dass alle Beschuldigten zumindest die Landser-Lieder mitgesungen hätten.
Gesondert verhandelt wird das Verfahren gegen den ursprünglich fünften Angeklagten Rico H., das abgetrennt wurde. Weil H. zurzeit eine Bewährungsstrafe verbüßt, benötigt er einen Strafverteidiger, hatte sich aber keinen organisiert.
Zwei der Angeklagten sind organisierte Neonazis
An der rechtsextremen Gesinnung der Angeklagten bestehen keine Zweifel: Mindestens zwei der Freigesprochenen sind nach PNN-Informationen Neonazis und in der rechtsextremen Splitterpartei „Der III. Weg“ organisiert. Der angeklagte Manuel S. trat bei mehreren Versammlungen der Partei als Redner auf, Tim B. trug Parteifahnen neben dem Rednerpult, so auch im April bei einer Kundgebung in Werder. Jüngst warnte Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen vor dem „III. Weg“, der außer in Brandenburg weitere Ableger in ganz Deutschland hat: Die Partei mache gezielt Stimmung, bis Einzelne zu Straftaten bereit wären.
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