Potsdam-Mittelmark: Für vier Personen 80 statt 90 Quadratmeter
Kreistag folgte CDU-Antrag auf Reduzierung der Wohnfläche für Alg-2-Empfänger
Stand:
Kreistag folgte CDU-Antrag auf Reduzierung der Wohnfläche für Alg-2-Empfänger Potsdam-Mittelmark - Wie viel Quadratmeter Wohnfläche sind künftig angemessen für einen mittelmärkischen Arbeitslosengeld-II-Empfänger? Darüber entbrannte auf der Kreistagssitzung am Donnerstagabend in Belzig ein heftiger Streit. Schließlich konnte die CDU in geheimer Abstimmung eine knappe Mehrheit für ihre Sparvariante verbuchen. Sie sieht vor, angesichts der prekären Haushaltssituation des Landkreises die vom Sozialamt vorgeschlagenen Wohnraumbemessungsgrenzen zu reduzieren. So wurden aus ursprünglich 50 Quadratmetern für Alleinstehende und 90 Quadratmetern für eine vierköpfige Familie nun 45 und 80 Quadratmeter. Zwei Personen stehen künftig 59 und drei Personen 70 Quadratmeter zu. Für die Warmmiete wird laut Beschluss vom Donnerstag maximal ein monatlicher Betrag von 5,51 Euro pro Quadratmeter für angemessen gehalten. Daraus ergibt sich, dass Arbeitslosengeld-II-Empfängern folgende Höchstbeträge für das Wohnen erstattet werden: Alleinstehende 248 Euro, zwei Personen 325 Euro, drei Personen 385,70 Euro und vier Personen 441 Euro. Für jede weitere Person gibt es 55,1 Euro. Laut Gesetz haben die Landkreise und kreisfreien Städte im Zuge der Hartz-IV-Reform den Arbeitslosengeld-II-Empfängern ab 2005 die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft in angemessenen Wohnungen zu zahlen. Was angemessen ist, liegt im Ermessensspielraum der Kommunen. Die CDU habe bei ihrer Sparvariante lediglich die Durchschnittswerte des Bundeswirtschaftsministeriums für die neuen Bundesländer angesetzt, argumentierte deren Finanzexperte Felix Enneking. Angesichts eines Defizits im Kreishaushalt von über 10 Millionen Euro seien die Standards bei solchen pflichtigen Aufgaben niedriger anzusetzen, um auch weiterhin freiwillige Aufgaben wie die Unterstützung der Kreismusikschule leisten zu können. Ausdrücklich unterstützt wurde diese Position von FDP-Fraktionschef Hans-Peter Goetz. Die PDS-Abgeordnete Annemarie Kersten plädierte indes dafür, „die kommunalen Finanzen nicht auf Kosten der Schwächsten zu sanieren“. Ihre Fraktionskollegin Astrit Rabinowitsch erinnerte daran, dass der CDU-Vorstoß zuvor im Kreissozialausschuss noch mit 5 zu 2 Stimmen abgelehnt worden war. SPD-Vize-Fraktionschefin Susanne Melior riet zur Besonnenheit: „Wir sollten abwarten, bis wir gesicherte Angaben darüber haben, wie die aktuelle Wohnraumsituation der Arbeitslosengeld-II-Empfänger im Landkreis ist.“ Diese Daten werden wahrscheinlich erst im Februar oder März des nächsten Jahres vorliegen, sagte Bernd Schade, designierter Geschäftsführer der zuständigen Mittelmärkischen Arbeitsgemeinschaft zur Integration in Arbeit (Maia), gegenüber den PNN. Von den etwa 6500 Einzelpersonen, Familien und Lebensgemeinschaften, die im nächsten Jahr Arbeitslosengeld II auf bisherigem Sozialhilfeniveau erhalten, haben bisher erst 80 Prozent ihren Antrag abgegeben. Darin haben sie auch genaue Angaben über ihre Wohnraumsituation zu machen, die dann von der Maia analysiert und zusammengefasst werden. Erst auf dieser Grundlage könnte eingeschätzt werden, inwieweit Spareffekte durch die nunmehr geringeren Wohnraumbemessungsgrenzen eintreten. Betroffenen Arbeitslosengeld-II-Empfängern empfiehlt Schade, „jetzt nicht in Panik zu verfallen“. Vorerst habe jeder von ihnen Anspruch auf Erstattung ihrer derzeitigen Mietkosten. Liegen diese deutlich über den festgelegten Obergrenzen, erhalten sie eine Aufforderung, anderen Wohnraum zu suchen. Darüber könne dann laut Schade mit einem persönlichen Betreuer in der Maia gesprochen werden. So müsse keiner um seine Wohnung fürchten, wenn diese die angemessenen Quadratmeterzahlen überschreitet, die Miete jedoch im nun beschlossenen Limit liegt. Der Arbeitslosengeld-II-Empfänger könne über die Erstattungskosten hinaus einen Teil seiner Miete selbst tragen. Bei einer Zuwendung von 331 Euro pro Person sei hier der Spielraum jedoch sehr beschränkt, räumte Schade ein. Liegt die Miete nur etwas über dem Limit, liege es im Ermessensspielraum der Behörde, ob sich ein Umzug tatsächlich lohnt, denn auch die Umzugskosten müssen vom Landkreis erstattet werden. Hagen Ludwig
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: