Potsdam-Mittelmark: Für zweite Wohnung wird kassiert
Werder (Havel) - Im zweiten Anlauf hat Werder doch noch eine Zweitwohnungssteuer bekommen. Die entsprechende Satzung haben die Stadtverordneten am Donnerstagabend gegen die Stimmen der Linken beschlossen.
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Werder (Havel) - Im zweiten Anlauf hat Werder doch noch eine Zweitwohnungssteuer bekommen. Die entsprechende Satzung haben die Stadtverordneten am Donnerstagabend gegen die Stimmen der Linken beschlossen. Sie wird rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. Ein erster Satzungsentwurf war im April an der Intervention von Bürgermeister Werner Große (CDU) gescheitert.
Große hatte wegen des Gleichheitsgebots beanstandet, dass Wochenendhäuser nicht besteuert werden sollten. In der jetzt verabschiedeten Satzung wird diese Ausnahme nicht mehr gemacht: Zweitwohnungsinhaber von Wochenendhäusern, die nur im Sommer bewohnbar sind, zahlen aber nur zwei Drittel des üblichen Steuersatzes.
Je nachdem, ob die Wohneinheit außerhalb, im Ort, in Wassernähe oder direkt am Wasser liegt, werden für ganzjährig bewohnbare Wohneinheiten 4,50 bis 8 Euro pro Quadratmeter und Jahr fällig. Wer zum Beispiel eine 60 Quadratmeter große Ferienwohnung am Wasser besitzt, muss in diesem Jahr erstmals 480 Euro dafür berappen.
Das Rathaus geht von 1600 Steuerpflichtigen aus, die Hälfte haben Wochenendhäuser. Knapp 200 der Steuerpflichtigen haben nicht nur die Zweitwohnung, sondern auch ihren Hauptwohnsitz in Werder. Die Linken kritisierten, das somit nicht nur Auswärtige zahlungspflichtig werden. Beigeordnete Manuela Saß wies darauf hin, dass Grundstücke in Kleingartenanlagen von der Steuer ausgenommen sind, da Lauben zum Wohnen ungeeignet sind. hkx
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