Potsdam-Mittelmark: Gartenhäuser nachträglich legalisiert
B-Plan am Schwarzen Pfuhl nicht eingehalten
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Stahnsdorf - Mit insgesamt 17 Beschlüssen haben Stahnsdorfs Gemeindevertreter jetzt nachträglich eine Reihe von Garten- und Gewächshäusern sowie Carports in der Wohnsiedlung am Schwarzen Pfuhl legalisiert. Allesamt entsprachen sie nicht den Festlegungen des ursprünglichen Bebauungsplanes. Demnach wäre auf den Grundstücken die Errichtung dieser zusätzlichen Bauten unzulässig gewesen.
Aufgefallen war der Fakt nach einem Nachbarschaftsstreit. Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises wurde tätig und forderte die Gemeindeverwaltung auf, den „rechtswidrigen Zustand“ zu beseitigen. Aufgelistet wurden ein drei Quadratmeter großes Gewächshaus ebenso wie ein 36 Quadratmeter großes Gartenhaus mit Carport. Unklar ist, ob die neuen Hausbesitzer überhaupt vom Investor über die Einschränkungen im Bebauungsplan informiert wurden. Es wäre unverhältnismäßig, jetzt den Abriss der Gebäude auf den 400 bis 500 Quadratmeter großen Grundstücken zu fordern, sagte Bauamtsleiterin Ute Börner. Städtebaulich wären die Gebäude zu vertreten, zumal die Bewohner gleichzeitig alle im B-Plan geforderten Anpflanzungen getätigt haben. Deshalb empfahl die Verwaltung in allen Fällen, einem Antrag auf Abweichungen von den Festsetzungen des B-Plans stattzugeben. Die einzige Gegenstimme kam von Peter Ernst (SPD). Er kritisierte grundsätzlich, dass bei der Stahnsdorfer Ortsbildgestaltung „die Ausnahme zur Regel werde“. Die Gemeinde mache sich auf diese Weise unglaubwürdig, erklärte auch Gunnar Schilling (Bündnis 90 / Grüne). Für die nachträglichen Änderungen sprach sich unter anderem Günter Wüstenhagen (FDP) aus. „Über den Antrag auf Abweichung vom B-Plan wird den Bürgern ermöglicht, ihr Wohnumfeld mitzugestalten“, erklärte er. ldg
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