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Kahlschlag. In Stahnsdorf sind schon viele Bäume der Säge zum Opfer gefallen.

© Tobias Reichelt

Potsdam-Mittelmark: Gartenstadt soll grün bleiben

Gemeindevertreter beschlossen Baumschutzsatzung. Streit um Freiräume auf Wohngrundstücken

Stand:

Stahnsdorf - Fast 30 000 Bäume stehen laut jüngster Zählung in Stahnsdorf – ausreichend noch, um dem gehüteten Image als grüne Gartenstadt an den Grenzen zu Potsdam und Berlin gerecht zu werden. Für die Zukunft haben die Gemeindevertreter am Donnerstagabend mit der mehrheitlichen Verabschiedung einer Baumschutzsatzung nun eine wichtige Weiche gestellt. Unter dem Schutzschild stehen jetzt in der Regel alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern – eine Regelung wie sie zum Beispiel schon in der Nachbarkommune Teltow gilt.

Grundsätzlich bekannten sich am Donnerstagabend alle Stahnsdorfer Fraktionen zum Baumschutz, dennoch ging der Beschlussfassung noch einmal eine bewegte Diskussion voraus. Vehement forderten Vertreter der Fraktionen von CDU und „Wir Vier“, Grundstücke mit ein oder zwei Wohneinheiten aus dem Geltungsbereich auszuklammern. „Es kann nicht sein, dass wir mit unserer Baumschutzsatzung massiv in das Hausrecht der Grundstückseigentümer eingreifen“, argumentierte CDU-Fraktionschef Claus-Peter Martensen. In der Regel würden die Einwohner ohnehin verantwortungsvoll mit dem Grün umgehen.

Heftiger Widerspruch kam unter anderem von Dietmar Otto (SPD). „Wenn wir die Wohngrundstücke ausklammern bleibt – polemisch gesagt – nur noch nach das Gewerbegebiet als Schutzgebiet. Dann können wir es lieber lassen mit der Satzung“, erklärte er. Gartenbaubetriebe, Kleingartenanlagen und Wald seien ohnehin schon ausgeklammert. Der langjährige Naturschutzbeauftragte Peter Ernst (SPD) erinnerte daran, dass es schon schlimme Fälle des Baumfrevels auf Privatgrundstücken in Stahnsdorf gegeben habe, „der Schutzgegenstand Baum“ immer mehr verschwinde.

Bereits 2006 hatte es einen ersten Anlauf für die Abstimmung einer Baumschutzsatzung in Stahnsdorf gegeben. Als Vorbild diente damals das strenge Regelwerk der Nachbargemeinde Kleinmachnow, das keine Mehrheit fand. „Jetzt haben wir einen Satzungsentwurf vorliegen, der für alle Seiten tragbar ist“, warb Gunnar Schilling (Grüne) für ein positives Votum – letztlich erfolgreich. Die Satzung wurde mit 13 zu 8 Stimmen angenommen.

Eine gesonderte Regelung des Baumschutzes in Stahnsdorf war notwendig geworden, weil eine entsprechende Landesverordnung bereits ausgelaufen ist und das Landratsamt die Bäume in den bebauten Innenbereichen der Gemeinden nur noch bis Ende dieses Jahres schützt. Zwar hat der Landkreis eine neue Gehölzschutzverordnung auf den Weg gebracht, doch die gilt nur für Außenbereiche. Damit sollte den Gemeinden auch die Gelegenheit gegeben werden, mit eigenen spezifischen Baumschutzsatzungen den örtlichen Gegebenheiten gerecht zu werden.

Bislang haben jedoch nur neun Gemeinden im Landkreis diese Möglichkeit genutzt. Dazu zählen neben Stahnsdorf die Kommunen Kleinmachnow, Teltow, Michendorf, Schwielowsee, Seddiner See, Nuthetal, Treuenbrietzen und der Beelitzer Ortsteil Fichtenwalde.

Auch in Stahnsdorf ist während der vergangenen Monate viel um Details der Baumschutzsatzung gerungen worden. Stahnsdorfs Bürgermeister Bernd Albers (Bürger für Bürger) zeigte sich gestern erleichtert darüber, dass sie nun in der vorliegenden Fassung angenommen wurde. „Mit dem Ausschluss der Wohngrundstücke hätte sie kaum noch Wert gehabt“, erklärte Albers.

Baumschutzsatzung unter

www.stahnsdorf.de

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