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Aus dem GERICHTSSAAL: Gasflaschenklau bei Nacht?

Polizei observierte Dieseldiebe und schritt nicht ein

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALPolizei observierte Dieseldiebe und schritt nicht ein Seddiner See – Den Polizisten kamen die zwei Personen, die am 6. September 2004 bei Nacht und Nebel auf dem Seddiner Rangierbahnhof eine etwa 1,70 Meter hohe Gasflasche auf eine Sackkarre hievten, die Flasche dann in einem Nissan verstauten, der wenig später wegfuhr, zwar merkwürdig vor. Jedoch schritten sie nicht ein. Schließlich observierten sie zur selben Zeit Dieseldiebe. Und da galt es, ganz Auge und Ohr zu sein. Weil die beiden Verdächtigen bei ihrem Tun von einer Überwachungskamera gefilmt wurden, war ihre Identität allerdings schnell ermittelt. Doch offensichtlich war es mit der Bildqualität des Videos nicht weit hier. So kam es, dass sich neben Frank F.* (44) auch seine Ehefrau Frauke* (45) wegen Diebstahls vor Gericht verantworten musste. „Ich war an diesem Abend überhaupt nicht auf dem Betriebsgelände“, beteuerte die selbstständige Ingenieurin für Garten und Landschaftsbau. Dies habe sie im übrigen auch schon vor der Kriminalpolizei ausgesagt. Ihr damals auf dem Bahnhof angestellter Gatte bestätigte, die Gasflasche mit einem Kollegen abgeholt zu haben. „Ich hatte eine Heizungshavarie zu Hause“, so Frank F. Ein Klempnerkumpel habe ihm angeboten, den Schaden zu beheben. Allerdings benötigte er Gas zum Schweißen. „Es war bei uns üblich, dass wir Werkzeug für private Zwecke ausleihen konnten“, berichtete der Maschinen- und Anlagenmonteur. Deshalb habe er sich nichts Böses dabei gedacht, besagte Flasche nach seiner Nachtschicht mitzunehmen. Dummerweise habe er statt Acethylen Propangas erwischt. „Als ich meinen Irrtum bemerkte, habe ich sie noch in derselben Nacht zurückgebracht.“ „Wäre es die richtige gewesen, hätten Sie sie auch benutzt“, konstatierte die Staatsanwältin. „Sie hätten sie am nächsten Morgen nicht wie geliehenes Werkzeug wieder ins Regal stellen können.“ „Selbst wenn mein Mandant Gas entnommen hätte, würde es sich nur um ein anteiliges Verwenden handeln. Eine Diebstahlsabsicht ist ihm nicht nachzuweisen“, konterte der Verteidiger des Angeklagten. „Das Ausborgen von Werkzeug war möglich, sofern der Vorgesetzte informiert darüber wurde“, bestätigte die damalige Servicestellenleiterin Carola C.* (36) im Zeugenstand. Allerdings sei bis zu dem besagten Vorfall keiner auf die Idee gekommen, diese Freizügigkeit auch auf eine Gasflasche auszuweiten. „Wir haben damals Strafanzeige wegen Diebstahls erstattet, sie dann jedoch wegen des geringen Wertes von 30 Euro wieder zurückgezogen.“ Das Gericht stellte das Verfahren gegen Frank F. wegen Geringfügigkeit ein. Seine mitangeklagte Ehefrau wurde vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen. (*Namen geändert.) Hoga

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