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Potsdam-Mittelmark: Gauner, aber kein Mörder? Prozess: Zeuge stellt sich hinter Angeklagten

Werder (Havel)/ Potsdam – „Er mag vielleicht ein kleiner Gauner sein, aber umbringen, nie im Leben.“ Im Prozess zum Mord an dem Glindower Unternehmer Joachim L.

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Werder (Havel)/ Potsdam – „Er mag vielleicht ein kleiner Gauner sein, aber umbringen, nie im Leben.“ Im Prozess zum Mord an dem Glindower Unternehmer Joachim L. hat sich gestern erstmals ein Zeuge hinter den Angeklagten gestellt. Die entlastenden Worte vor dem Potsdamer Landgericht kamen ausgerechnet von einem Geschäftspartner, den der Tatverdächtige Hans-Dieter V. zuvor in einen Betrug verwickelt haben soll. 300 Euro hatte V. dem 44-jährigen Fliesenleger gegeben, damit der für ihn ein Blanko-Papier unterschreibe. Später habe der Angeklagte damit eine Rechnung für Maschinen in Höhe von 25 000 Euro erstellt. Das geschah im Namen einer Firma, die dem Angeklagten V. selbst gehört haben soll. Allerdings galt er als mittellos und hatte 2010 sogar einen Offenbarungseid leisten müssen.

V. hatte eingeräumt, in den Jahren 2007 bis 2010 viel Geld in der Potsdamer Spielbank verzockt zu haben. Den gestern im Prozess geladenen Zeugen lernte er 2012/13 in einer Potsdamer Spielothek kennen. Unklar blieb in der Verhandlung, woher das Geld kam, mit dem Hans-Dieter V. seine Zockerleidenschaft finanzierte.

Bisher ist bekannt, dass er sich 2010 rund 100 000 Euro von einem Geschäftspartner geliehen hatte, angeblich für ein sich anbahnendes Geschäft, dieses Geld aber nicht zurückzahlte. Zuvor hatte er sich von dem späteren Opfer, dem Glindower Brunnenbauer Joachim L., insgesamt 330 000 Euro geliehen. L. hatte einige Monate zuvor knapp eine halbe Million Euro geerbt. V. erklärte, das Geld für den Freund auf andere Konten transferiert zu haben, um es vor dem Fiskus zu verstecken. Beide hätten dazu 2008 eine gemeinsame Firma in Polen gegründet. Allerdings: Erbschaftssteuer hatte der Brunnenbauer, der im Sommer 2009 in einem Waldstück in Tschechien tot aufgefunden worden war, bereits gezahlt – das bewiesen gestern Belege, die der Nachlassverwalter vorlegen konnte. Der Prozess wird fortgesetzt. sos

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