Potsdam-Mittelmark: Gegen „Tütenkontrolle“ bei Hundehaltern
Seddiner See/Schwielowsee - Gegen die „Tütenkontrolle bei Hundehaltern“ hat sich der Neuseddiner Ortsbeirat jetzt in einer Pressemitteilung ausgesprochen. Ortsbürgermeister Uwe Fanselow sieht darin sogar einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Einwohner.
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Seddiner See/Schwielowsee - Gegen die „Tütenkontrolle bei Hundehaltern“ hat sich der Neuseddiner Ortsbeirat jetzt in einer Pressemitteilung ausgesprochen. Ortsbürgermeister Uwe Fanselow sieht darin sogar einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Einwohner.
In der vergangenen Woche hatten die Gemeindevertreter von Seddiner See einstimmig neue Regelungen für Hundehalter beschlossen (PNN berichteten). Demnach können Außendienstmitarbeiter der Gemeindeverwaltung künftig vorbeugend kontrollieren, ob Herrchen geeignete Hilfsmittel zur Aufnahme von Exkrementen seines Hundes dabei hat. Gedroht wird mit einer Verwarnung oder einem Ordnungsgeld von 5 Euro. Richtig teuer wird es erst, wenn das Häufchen Hundekot auf der Straße oder in Grünanlagen liegen bleibt. Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung können dann 50 Euro Bußgeld kassieren. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits seit 2004 in der Nachbargemeinde Schwielowsee. Hier kann das Fehlen der Tüte sogar mit einer Geldstrafe zwischen 15 und 50 Euro bestraft werden.
Der Neuseddiner Ortsbeirat begrüßt zwar das Bußgeld für nicht entfernten Hundekot auf öffentlichen Verkehrsflächen, hält aber „das Vorzeigen unter Strafandrohung von Behältnissen zur Aufnahme der Vierbeiner-Hinterlassenschaften“ für überzogen. „Die Leute zu zwingen, etwas vorzuzeigen, beinhalte eine Verdächtigung im Vorfeld. Der Bundesgerichtshof sage, dass vorbeugende Kontrollen selbst bei Ladendieben unzulässig seien, so Fanselow. „Hinzu kommt, dass das Mitführen von Tüten noch lange nicht heißt, dass diese auch benutzt werden“, erklärt Fanselow. „Wer soll das abends gegen 22 Uhr, wenn die Hunde Gassi geführt werden, überhaupt kontrollieren.“ Eine direkte Ansprache ohne Drohgebärden sei da sinnvoller. Auch Bürger sollten Besitzer, deren Hunde ihr Geschäft auf öffentlichen Flächen verrichten, ansprechen, so Fandelow. ldg
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