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Potsdam-Mittelmark: Geheimtreffen ohne rechtliche Konsequenzen Kommunalaufsicht warnt Gemeinden vor Wirkung

Schwielowsee / Werder - Dass sich die Gemeindevertretung Schwielowsee am 14. Juni zu einer nichtöffentlichen Arbeitsberatung traf, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

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Schwielowsee / Werder - Dass sich die Gemeindevertretung Schwielowsee am 14. Juni zu einer nichtöffentlichen Arbeitsberatung traf, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das sagte der Chef der Kommunalaufsicht, Gernot von Arend, gegenüber den PNN. „Es sind keine förmlichen Beschlüsse gefasst worden.“ Allerdings müssten sich Gemeindevertretungen der Wirkung von Geheim-Treffen in der Öffentlichkeit bewusst sein. „Dass das Rathaus Schwielowsee nach meiner Anfrage entschieden hat, solche Arbeitsberatungen nicht mehr durchzuführen, halte ich für eine gute Idee“, so von Arend.

Der Geltower SPD-Mann und Umweltstaatssekretär a.D., Friedhelm Schmitz-Jersch, hatte die „Arbeitsberatung“ zum Flächennutzungsplan massiv kritisiert, bei der nach seiner Darstellung die Weichen für ein neues Gewerbegebiet in einem Landschaftschutzgebiet gestellt worden seien. Laut Kommunalverfassung tagen Gemeindevertretungen grundsätzlich öffentlich, solange nicht das öffentliche Wohl oder Privatinteressen gefährdet werden. Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (CDU) hatte Schmitz-Jersch allerdings widersprochen und betont, dass bei dem Treffen „keine rechtlich verbindlichen Beschlüsse“ gefasst worden seien (PNN berichteten). Das Arbeitstreffen soll nach PNN-Informationen auf Wunsch der SPD-Fraktion einberufen worden sein, um über „rechtliche Spielräume der Bauleitplanung“ informiert zu werden. Umso verwunderter sollen einige Gemeindevertreter gewesen sei, dass das Treffen danach von der SPD kritisiert wurde.

Eine PNN-Anfrage zu der Sitzung hatte die Kommunalaufsicht in Belzig auf den Plan gerufen. Bürgermeisterin Hoppe bestätigte gestern gegenüber den PNN, dass derartige Arbeitstreffen in Zukunft nicht mehr stattfinden werden. „Ich habe ja gar kein Interesse daran, solche Fragen hinter verschlossenen Türen zu beraten“, betonte sie. Im Zweifel sei es ihr lieber, eine längere Tagesordnung aufzurufen. Allerdings fühle sie sich durch die Reaktion der Kommunalaufsicht in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass Arbeitsberatungen von Gemeindevertretungen „prinzipiell möglich“ seien.

Auch ein Treffen der Werderaner Stadtverordneten am 19. April wird von der Kommunalaufsicht zwar nicht beanstandet, aber „in seiner Wirkung infrage gestellt“: Die Kristall Bäder AG hatte dort Details für den Bau der Blütentherme vorgestellt. „Förmliche Beschlüsse sind auch dort nicht gefasst worden. Ich denke aber, auch in Werder wurden Lehren aus der öffentlichen Diskussion über das Thema gezogen“, so von Arend. hkx

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