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Potsdam-Mittelmark: Geld nur noch gegen Vorlage der Rechnung

Stahnsdorf - Die Neuregelung für die umstrittene sogenannte Schlipspauschale ist jetzt im Stahnsdorfer Hauptausschuss einstimmig befürwortet worden. Demnach kann der Bürgermeister eine Dienstaufwandsentschädigung von höchstens hundert Euro pro Monat nur noch nachträglich und gegen Vorlage der genauen Abrechnungen geltend machen.

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Stahnsdorf - Die Neuregelung für die umstrittene sogenannte Schlipspauschale ist jetzt im Stahnsdorfer Hauptausschuss einstimmig befürwortet worden. Demnach kann der Bürgermeister eine Dienstaufwandsentschädigung von höchstens hundert Euro pro Monat nur noch nachträglich und gegen Vorlage der genauen Abrechnungen geltend machen. Bislang stand dem Stahnsdorfer Gemeindeoberhaupt dieser Betrag pauschal zu. „Das halte ich nicht für gerechtfertigt“, unterstrich Bürgermeister Bernd Albers (Bürger für Bürger) seine Haltung gestern auf PNN-Anfrage. Erneut bekräftigte er, selbst bislang keinen Cent in Anspruch genommen zu haben.

Der Bürgermeister hatte sich im September 2009 zu Wort gemeldet und die unter seinem Vorgänger Gerhard Enser (CDU) geltende Pauschalregelung kritisiert (PNN berichteten). Dass Albers nun selbst einen Satzungsentwurf vorgelegt hat, sei auf einen Antrag im Finanzausschuss zurückzuführen, erläuterte er. Und den habe die Union gestellt. lä

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