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Potsdam-Mittelmark: Geldbuße für Bestechlichkeit

Ex-Verkehrsamtsleiter Lutz L. kommt mit Zahlung von 3000 Euro davon

Stand:

Potsdam-Mittelmark – Justitias Mühlen mahlen mitunter langsam, zum Glück für die Angeklagten. Wegen der inzwischen ins Land gegangenen Zeit erklärte sich der Staatsanwalt gestern „ausnahmsweise“ bereit, das Verfahren wegen Bestechlichkeit im Amt gegen den früheren mittelmärkischen Verkehrsamtsleiter Lutz L. (49) gegen Zahlung einer Geldbuße von 3000 Euro vorläufig einzustellen. Der Mitangeklagte Norbert F. (65) kam mit einer Geldauflage von 1500 Euro davon.

Die Anklage hatte Lutz L. vorgeworfen, seine dienstliche Position ausgenutzt und dem Autohändler Norbert F. aus Werder (Havel) zwischen März 2000 und Juli 2002 diverse Freundschaftsdienste erwiesen zu haben. Obwohl dieser bereits 19 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei erreicht hatte, ihm eine medizinisch-psychologische Untersuchung – der so genannte Idiotentest – bevorstand, habe Lutz L. in seiner Funktion durchgesetzt, dass ihm die Begutachtung erlassen wird. Als Dank verkaufte Norbert F. dem Amtsträger laut Staatsanwaltschaft einen üppig ausgestatteten Peugeot 406 mit deutlichem Nachlass. Jeder normale Kunde hätte im Autohaus des Angeklagten 44 350 Euro für den Wagen mit Automatikgetriebe zahlen müssen. Lutz L. erhielt ihn für lediglich 35 480 Euro. Auch später soll Lutz L. dem Autohändler behilflich gewesen sein. Als Norbert F. der Widerruf dreier Taxikonzessionen „wegen fehlender Zuverlässigkeit“ drohte, soll der Amtsleiter versucht haben, den zuständigen Sachbearbeiter an der Ausübung seiner Pflichten zu hindern. Weil der Mann sich darauf nicht einließ, habe Lutz L. die Unterzeichnung des für den Autohändler misslichen Bescheides um knapp drei Monate verzögert.

Amtsrichter Wolfgang Peters hatte ursprünglich zwei Verhandlungstage für den Prozess festgesetzt, dessen Akten mehrere Kilo wiegen dürften. Er lud über ein Dutzend Zeugen. Bei einer Verurteilung hätte dem Ex-Amtsleiter – er verlor wegen der Vorwürfe seine Stellung, ist jetzt als Fuhrparkleiter im Landratsamt tätig – eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren gedroht. Zahlen er und der Mitangeklagte Norbert F. die verhängten Geldbußen binnen sechs Monaten an die Landesjustizkasse, werden die Akten endgültig geschlossen. Sie gelten dann weiter als nicht vorbestraft. Gabriele Hohenstein

Gabriele Hohenstein

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