Aus dem GERICHTSSAAL: Geldstrafe für falschen Anwalt Berufsbezeichnung missbraucht
Werder (Havel) – Nach zwei Verhandlungstagen war Amtsrichter Thomas Lange davon überzeugt: Clemens C.* (34) hat sich des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen schuldig gemacht.
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Werder (Havel) – Nach zwei Verhandlungstagen war Amtsrichter Thomas Lange davon überzeugt: Clemens C.* (34) hat sich des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen schuldig gemacht. Er wurde deshalb zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Seine mitangeklagte Freundin Katharina K.* (27) wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen.
Das Paar tauchte am Nachmittag des 3. Juni 2007 bei der Mittelmärkischen Agentur zur Integration in Arbeit (Maia) in Werder auf. Katharina K. wollte Arbeitslosengeld II beantragen. Laut Staatsanwaltschaft soll sich Clemens C. fälschlicherweise als Anwalt der Frau ausgegeben haben, um die Bearbeitung ihres Antrags zu beschleunigen. Katharina K. – so die Anklage – habe dieser Lüge nicht widersprochen.
„Ich habe mich nie als Anwalt bezeichnet“, betonte Clemens C. zu Prozessbeginn. „Als ich merkte, dass meine Freundin von der Maia-Mitarbeiterin inkompetent beraten wurde, habe ich gesagt, ich hätte Jura studiert. Wir würden notfalls unseren Anwalt einschalten, um ihren Anspruch durchzusetzen. Vielleicht hat die Angestellte da etwas missverstanden?“
„Ich kann mich noch sehr gut an diesen Vorfall erinnern“, erzählte die Sachbearbeiterin Gudrun G.* (46) im Zeugenstand. „So etwas ist mir in den 17 Jahren meiner Tätigkeit noch nicht passiert. Der Herr verlangte, wir müssten sofort Geld an seine Freundin zahlen. Sie sei mittellos und habe ein kleines Kind. Ich erklärte ihm, sie müsse den üblichen Antrag ausfüllen, danach würden wir ihre Bedürftigkeit prüfen.“ Daraufhin sei der Mann, der sich bislang nicht vorgestellt hatte, sehr laut geworden. „Ich fühlte mich unter Druck gesetzt und fragte ihn, wer er sei. Da hat er klipp und klar erklärt, er sei der Anwalt der Antragstellerin und werde am nächsten Tag eine einstweilige Verfügung gegen unsere Behörde erwirken.“
Petra P.* (48) wurde per Zufall auf die Situation im Büro ihrer Kollegin aufmerksam. „Es war sehr heiß. Die Tür zum Flur stand offen. Ich vernahm einen energischen Gesprächston“, berichtete die Maia-Angestellte am zweiten Verhandlungstag. Da sei sie ins Zimmer gegangen. „Ich meine, der Herr hat sich als Anwalt von Katharina K. vorgestellt. Sie weinte die ganze Zeit, weil sie nicht mehr aus noch ein wusste“, erinnerte sie sich. „Das Wort Anwalt fiel auf jeden Fall.“
Der erste Antrag auf Arbeitslosengeld II für Katharina K. wurde übrigens abgelehnt, der zweite bestätigt. Inzwischen hat sie wieder eine Beschäftigung. Dafür ist der einstige Vermögensberater Clemens C. auf staatliche Unterstützung angewiesen.
„Wer unbefugt geschützte Titel oder Berufsbezeichnungen wie Arzt, Apotheker, Psychotherapeut, Steuerberater oder eben Rechtsanwalt führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sanktioniert“, führte Richter Lange aus. „Der Angeklagte verstand die Zögerlichkeit bei der Bearbeitung des Hartz IV-Antrages für seine Partnerin nicht. Als falscher Anwalt wollte er die Sache beschleunigen.“ Katharina K. habe allerdings zu keinem Zeitpunkt gesagt: Ich komme mit meinem Anwalt. Auch sei ihr nicht nachzuweisen, dass sie in ihrem aufgelösten Seelenzustand den Disput zwischen Amtsmitarbeiterin und ihrem Lebensgefährten in allen Einzelheiten verfolgte. (*Namen geändert.) Hoga
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