Potsdam-Mittelmark: Geldstrafe wegen Vorteilsnahme
Vorwurf der Bestechung in Kreisverwaltung vom Amtsgericht fallengelassen
Stand:
Bad Belzig - Amtsrichter Christian Schack findet deutliche Worte in seiner mündlichen Urteilsbegründung: „Man muss sich auf das staatliche Handeln verlassen können, Korruption kann einen Reststaat kaputtmachen.“ Auf der Anklagebank sitzen Axel B., Ex-Chef der Unteren Wasserbehörde von Potsdam-Mittelmark, und Horst S., Vorsitzender der Betreibergesellschaft des Golfclub Seddiner See. Ihnen wird Bestechung und Bestechlichkeit vorgeworfen.
Axel B. soll an seinem letzten Arbeitstag vor der Pensionierung im Oktober 2008 den Bau eines Stegs am Seddiner See genehmigt haben, ohne weitere Behörden einzubeziehen. Da er in insgesamt acht Fällen Gefälligkeiten vom Golfclub erhalten hatte, wurde Bestechung angenommen. Bei der Urteilsfindung war der verwaltungstechnische Akt der Genehmigung, die übrigens inzwischen aufgehoben worden ist, derweil nicht entscheidend. Es galt festzustellen, ob die Geschenke diesen beeinflusst haben, so der Amtsrichter.
Staatsanwalt Gunther Rauche sah die Vorwürfe nach einer mehr als dreistündigen Beweisaufnahme als nicht sicher feststellbar. „Mit der Erteilung der Steggenehmigung wollte B. etwas Gutes tun. Die Frage, ob die Vergünstigungen maßgeblich für die Entscheidung waren, ist nicht sicher beantwortbar“, so der Staatsanwalt. Deshalb plädierte er für eine Verurteilung wegen Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung.
Im Laufe eines Jahres erhielt B. von S. Essenseinladungen und kleine Geschenke in einer Gesamthöhe von über 400 Euro. „Im Laufe der langjährigen Zusammenarbeit hat sich ein freundschaftliches Verhältnis herausgebildet, ich habe es damals nicht als Geschenke angesehen“, so B. Erst das Verfahren habe ihm die Augen geöffnet, beteuerte der Beamte, der nicht gewusst haben will, dass nicht S. privat, sondern der Club die Kosten trug. S. hatte sämtliche Belege ordentlich abgerechnet. Allerdings gab B. auf Nachfrage zu, dass er diese Vergünstigungen und Einladungen ohne seine Tätigkeit nicht erhalten hätte. „B. hat sich in den Sog des Golfclubs ziehen lassen. Allerdings hätte er, der in herausgehobener Stellung in der Kreisverwaltung tätig war, sich an geltende Regeln, die ihm bekannt waren, halten müssen“, so Staatsanwalt Rauche. Er forderte 150 Tagessätze à 65 Euro als Strafe für die Verfehlungen.
In seinem Schlusswort beteuerte der sichtlich niedergeschlagene Axel B., Lehren aus den Vorgängen gezogen zu haben. „Sie werden mir aber nichts nützen, da ich jetzt im Ruhestand bin.“ Das Gericht blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es verurteilte den pensionierten Amtsleiter zu 120 Tagessätzen à 60 Euro, die er in monatlichen Raten von 200 Euro abzahlen kann. B. muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Gegen Golfclubvorstand Horst S. wird das Verfahren gegen eine „spürbare Geldbuße“, wie es der Richter formulierte, eingestellt. Die konkrete Summe wird nach Ermittlung der Einkommenssituation des Beklagten am nächsten Dienstag verhandelt. Andreas Koska
Andreas Koska
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: