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Potsdam-Mittelmark: Gemeinde klagt gegen Wasserflieger Schwielowsee wird „fristwahrend“ tätig

Schwielowsee - Die Gemeinde Schwielowsee wird gegen den Landeplatz für ein Wasserflugzeug im Schwielowsee klagen. Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion fand im Hauptausschuss volle Zustimmung.

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Schwielowsee - Die Gemeinde Schwielowsee wird gegen den Landeplatz für ein Wasserflugzeug im Schwielowsee klagen. Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion fand im Hauptausschuss volle Zustimmung. Endgültig wird der Gemeinderat am kommenden Mittwoch (19 Uhr, Feuerwehrdepot Caputh) dazu entscheiden. Er hatte sich schon im September mit großer Mehrheit gegen das umstrittene Verkehrsprojekt des Resorts Schwielowsee in Petzow ausgesprochen.

SPD-Gemeindevertreterin Britta Küpper nannte im Hauptausschuss mehrere Gründe, die gegen einen Flugbetrieb sprechen würden, „vor allem die Lärmbelästigung, der Widerspruch zum sanften Tourismuskonzept, die Gefährdung der Kleinschifffahrt und der Landschaftsschutz“. 1400 Anwohner hätten sich gegen das Wasserflugzeug ausgesprochen, „Die Gemeinde hat die Aufgabe, die Interessen ihrer Bürger zu vertreten.“ Dabei reiche es nicht, auf andere Klagen zu warten, sagte Küpper mit Verweis auf die Initiative „Unser See“, die den Rechtsweg bereits angekündigt hatte.

Die Klage der Gemeinde soll vorerst „fristwahrend“ eingereicht, die Begründung später nach nochmaliger Abstimmung nachgeschickt werden, wie es hieß. Hintergrund: Die Entscheidung der Oberen Luftfahrtbehörde zum Wasserflieger wird im Juni gewartet, innerhalb von vier Wochen muss dann geklagt werden. Die Begründung hat etwas mehr Zeit.

Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (CDU) sprach sich dafür aus, den Inhalt des Bescheids der Luftfahrtbehörde genau zu prüfen. Die Luftfahrtbehörde hatte gegenüber den PNN bereits zu erkennen gegeben, dass der Landeplatz nur auf Grundlage der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung zu bewilligen sei. Die Naturschutzbehörde Belzig hatte darin einem Flugbetrieb zwischen Mai und September zugestimmt, zwei Monate weniger als durch das Resort Schwielowsee beantragt. Statt täglich 8 bis 18 dürfte nur wochentags von 11 bis 15 Uhr geflogen werden, statt 100 wären monatlich bis zu 80 Flüge möglich. Je nach der tatsächlichen Zahl der genehmigten Flüge sollte auch die Möglichkeit offengehalten werden, die Klage noch zurückzuziehen, sagte Hoppe. hkx

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