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Potsdam-Mittelmark: Gericht: Autolärm zumutbar

Tempo-30-Klage für Beethovenstraße abgewiesen

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Tempo-30-Klage für Beethovenstraße abgewiesen Teltow – Der umstrittene Ausbau der Beethovenstraße in Teltow beschäftigte die Juristen über vier Jahre – nun hat das Oberverwaltungsgericht die Klage der Anwohner abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen, die Kosten des Verfahrens trage die Klägerin, informierte Bürgermeister Thomas Schmidt auf der jüngsten Sitzung der Stadtverordneten. Mit ihrer Klage wollten die Anwohner erreichen, dass die für Tempo 50 ausgebaute Straße durch nachträglich angelegte Verschwenkungen und Mittelinseln als Tempo-30-Zone hergerichtet wird. Davon erhofften sie sich nicht nur mehr Sicherheit für Schulkinder, sondern auch weniger Lärm. Denn im angrenzenden Postviertel wird gebaut, was zusätzlichen Verkehr auf die zuführende Beethovenstraße bringt. Ein Bedarf an verkehrsberuhigenden Maßnahmen wurde schon im Juni 2000 in einem Beschluss verankert, auf den sich die Anwohner beriefen. Noch im Mai hegten sie Hoffnungen auf einen Vergleich, den das Oberverwaltungsgericht den Streitparteien nahelegte. Doch die vorgegebenen Termine wurden von Seiten der Stadtverwaltung nicht eingehalten, wie die Bürger beklagten. So kam auch ein entsprechender Beschluss der Stadtverordneten nicht zustande, der für die August-Sitzung geplant war. Erst beim Gerichtstermin im September bot die Stadt einen Vergleich an, den die klagenden Bürger aber ablehnten. Ihren Forderungen entsprach erst ein weiteres Angebot, dem allerdings die Stadtverordneten nicht zustimmten. Als Paukenschlag empfanden die Kläger deshalb das Urteil des Gerichtes, das die Lärmerhöhung durch den zusätzlichen Bauverkehr als zumutbar einschätzte, da er allenfalls zu einem Anstieg um etwa 2 Dezibel führen werde. Das sei aber Erkenntnissen der Akustik zufolge für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar, so die Richter. Deshalb wurde die Klage als unbegründet eingeschätzt und abgewiesen. Enttäuscht zeigten sich die Bürger, die nicht nur auf Verkehrsberuhigung gehofft hatten, sondern auch darauf, geringere Beiträge zahlen zu müssen für den ihrer Meinung nach überdimensionierten Straßenbau. Stattdessen müssen sie nun auch noch die Verfahrenskosten übernehmen. Kirsten Graulich

Kirsten Graulich

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