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Zweckverbände „Mittelgraben“ und „Der Teltow“: Gericht bestätigt Gebühren für Altanschließer

Revision gegen Potsdamer Urteil abgelehnt. Versorger soll zu hohe Gebühren zurückzahlen

Von Enrico Bellin

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Kleinmachnow - Der Streit um die Altanschließergebühren in den Zweckverbänden „Mittelgraben“ und „Der Teltow“ könnte nach Jahren ein Ende finden. Wie Diana Kotjan vom Controlling der Mittelmärkischen Wasser- und Abwasser GmbH (MWA) am Freitag bei einem Pressetermin am MWA-Sitz in Kleinmachnow sagte, habe das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Revision der Kleinmachnower Wohnungsbaugesellschaft Gewog nicht zugelassen. Die MWA ist der Geschäftsbesorger der beiden Zweckverbände.

Die Gewog hatte gegen die Beitragssatzung zu Altanschließern des Zweckverbandes „Mittelgraben“ vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht geklagt, das Gericht hatte die Satzung jedoch für rechtens erklärt. „Am Donnerstag ging bei uns das Schreiben des Oberverwaltungsgerichtes ein, das die Revision ablehnt und unsere Satzung somit bestätigt“, so Kotjan. Weder das Gericht noch die Gewog waren am Freitagnachmittag für eine Bestätigung erreichbar.

Laut Gerd Sommerlatte, Vorsitzender der „Mittelgraben“-Verbandsversammlung, habe die Gewog jetzt höchstens noch die Möglichkeit, vor das Verfassungsgericht zu gehen, wovon er aber nicht ausgeht. Die MWA hofft, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes auch auf weitere Klagen Auswirkungen hat. Aus dem Verbandsgebiet „Mittelgraben“ seien noch vier Klagen am Verwaltungsgericht Potsdam anhängig, aus dem Teltower Gebiet sogar 15. „Die Satzungen der beiden Zweckverbände sind wortgleich, sodass auch die Teltower Satzung bestätigt wurde“, sagt MWA-Geschäftsführer Felix von Streit.

Der Teltower Zweckverband hat seinen Altanschließern bereits Anfang Juli angeboten, ihnen 200 Euro zurückzuzahlen. Voraussetzung: Sie können nachweisen, dass sie bis 1949 bereits Anschlussgebühren gezahlt haben. Bisher lägen dazu etwa 40 Anträge vor, abschließend bearbeitet sei noch keiner. Als Nachweis der Gebührenzahlung können auch Musterkaufverträge gelten, für den Bereich Seehof liege ein solcher Vertrag bereits vor. Daher müssten die Nachbarn nur einen Antrag stellen, da davon auszugehen sei, dass sie für ihre zur selben Zeit erbauten Häuser auch alle Gebühren bezahlt haben.

Wie von Streit gestern weiter mitteilte, habe der Vorstand des „Mittelgraben“-Verbands sich dafür ausgesprochen, keine Berufung gegen ein im August gefälltes Urteil des Potsdamer Landgerichtes einzulegen. Wie berichtet hatte das Landgericht eine Preiskalkulation der MWA im Mittelgraben-Zweckverband ab Oktober 2013 für unwirksam erklärt, da in den Wasserpreis die Kosten für ein neues Wasserwerk in Michendorf einkalkuliert waren – der Bau des Werkes ist jedoch bis heute nicht beschlossen. Laut MWA steht den Kunden eine Erstattung von sechs Cent pro Kubikmeter Wasser für ein Jahr zu, ab Oktober 2014 galt ein neuer Preis, der nicht angefochten wurde.

„Auf der Verbandsversammlung am 17. September werde ich mich dafür aussprechen, den Kunden das Geld mit der nächsten Abrechnung zu erstatten“, so Gerd Sommerlatte. Mit vier bis sechs Euro pro Haushalt und Jahr werde sich die Rückzahlung aber in Grenzen halten. Die Versammlung wird darüber ebenso entscheiden wie über eine mögliche Berufung gegen das Gerichtsurteil, das Votum des Vorstands ist nicht bindend.

Unterdessen wird die Planung für ein eigenes Michendorfer Wasserwerk konkreter. Voraussichtlich im Oktober habe man laut Torsten Könnemann, Mitarbeiter der MWA-Geschäftsführung, alle Unterlagen für die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zusammen. Die Erlaubnis der Oberen Wasserbehörde in Groß Glienicke regelt unter anderem, welche Menge Wasser aus wie vielen Brunnen mit welchen Auflagen entnommen werden darf. „Es ist unwahrscheinlich, dass wir keine Erlaubnis bekommen. Aber die Auflagen sind für uns entscheidend“, so Könnemann. Sie könnten entscheiden, ob der Betrieb eines Wasserwerkes wirtschaftlich ist oder nicht.

Bisher wird für die Region Wasser bei der Energie und Wasser Potsdam GmbH eingekauft. Laut Felix von Streit werde mit der Stadtwerke-Tochter derzeit über eine Verlängerung der Lieferverträge um fünf Jahre verhandelt, dann könnte das Wasserwerk in Michendorf stehen.

Von Streit zufolge kann die Energie und Wasser Potsdam GmbH zudem jederzeit neue Kalkulationen für ihre Trinkwasserpreise vorlegen, die Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit des Michendorfer Wasserwerkes haben können. Auch wenn sich bei den demnächst anstehenden Arbeiten für die weitere Planung Faktoren ergeben, die die Kosten des Werkes erhöhen würden, könne man laut von Streit die weiteren Arbeiten beenden. Die Verträge würden dementsprechend gestaltet.

Fest stehe jedoch die Sanierung des Trinkwasserwerkes in Tremsdorf sowie einer neuen Leitung von dort nach Fresdorf. Die Arbeiten, die etwa 600 000 Euro kosten sollen, werden laut Torsten Könnemann Ende des Jahres beginnen.

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