Aus dem GERICHTSSAAL: Gericht: Ein tödlicher Fehler Unglücksfahrer von Teltow erst nach Jahren ermittelt
Aus dem GERICHTSSAAL Teltow – Als Istvan K. mit einem geliehenen Opel Kadett am Ruhlsdorfer Platz nachts gegen ein am Straßenrand geparktes Auto kracht, ist er bereits seit 24 Stunden auf den Beinen.
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Aus dem GERICHTSSAAL Teltow – Als Istvan K. mit einem geliehenen Opel Kadett am Ruhlsdorfer Platz nachts gegen ein am Straßenrand geparktes Auto kracht, ist er bereits seit 24 Stunden auf den Beinen. Der 23-Jährige ist mit seinem Freund Laszlo T. spontan von Ungarn nach Berlin gefahren. Auf der Rückfahrt in die Heimat verfranst er sich heillos, landet schließlich in Teltow. „Ich wusste nicht mehr, wo ich war. An den Unfall habe ich keinerlei Erinnerung“, beteuert der inzwischen 31-Jährige vor Gericht, wo er sich jetzt wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss. Obwohl seit dem schrecklichen Unglück, bei dem der 20-jährigen Laszlo T. sein Leben verlor, bereits mehr als sieben Jahre vergingen – die Justiz brauchte sehr viel Zeit, den Unfallfahrer ausfindig zu machen – leidet Istvan K. noch heute unter den Folgen. Lange war er in psychotherapeutischer Behandlung. Damals selbst schwerstverletzt kann er seitdem seinen Beruf als Koch nicht mehr ausüben. „Obwohl ich übermüdet war, bin ich weitergefahren. Ich bin schuld am Tod meines besten Freundes“, räumt der Angeklagte schuldbewusst ein. „Dieser Gedanke wird mich immer verfolgen.“ Dann senkt er den Kopf, verschränkt die Finger ineinander. Der technische Sachverständige berichtet, der vom Angeklagten gefahrene Opel Kadett sei – bis auf geringe Verschleißerscheinungen an der Bremsanlage – in technisch-einwandfreiem Zustand gewesen. Istvan K. sei mit maximal 98 Stundenkilometern – erlaubt sind an dieser Stelle 50 km/h – auf der feuchten Fahrbahn nach links abgedriftet, habe danach gebremst, die Kontrolle über den Wagen verloren und sei mit knapp 80 Stundenkilometern in einen am Straßenrand abgestellten Opel Vectra gekracht. Die Wucht des Anpralls sei so stark gewesen, dass dieser gegen zwei weitere Auto geschleudert wurde. Hätte Laszlo T. sich angeschnallt, wären seine schweren Kopf- und Brustverletzungen glimpflicher ausgefallen, glaubt der Sachverständige. „Wer übermüdet und unkonzentriert am Straßenverkehr teilnimmt, sich zudem über bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen hinwegsetzt, muss damit rechnen, ein Unglück heraufzubeschwören. Der Unfall wäre bei pflichtgemäßem Verhalten des Angeklagten vermeidbar gewesen“, konstatiert die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft.“ Selbst der Verteidiger hebt die Schuld des Angeklagten am Tod seines Freundes hervor. „Allerdings trifft diesen ein Mitverschulden, da er nicht angegurtet war.“ „Jeder Mensch macht Fehler. Aber dieser Fehler war vermeidbar. Sie haben das Leben eines Menschen ausgelöscht“, gibt Amtsrichter Francois Eckardt zu bedenken und verurteilt Istvan K. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung. Hoga
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