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Potsdam-Mittelmark: Geschenke, die nicht ankommen

Vorteilsnahme im Bauamt ließ sich nicht beweisen

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Potsdam-Mittelmark - Es geht um eine Uhr, die Wilfried W. (56, Name geändert), Verwaltungsangestellter in der Unteren Bauaufsichtsbehörde Potsdam-Mittelmark, im November 2002 verbotenerweise von einem Hamburger Projektentwickler angenommen haben soll. Anlass des 179 Euro teuren Präsents war der 50. Geburtstag des Sachbearbeiters, der für die planungsrechtliche Begutachtung von Bauvorhaben verantwortlich war – und noch ist. Die Staatsanwaltschaft glaubt, Wilfried W. sollte mit dem teuren Chronometer „geschmiert“ werden, um den Umbau des Real-Warenhauses in Teltow im Interesse des Investors aus Hamburg voranzutreiben und sich in Zukunft für seine Belange einzusetzen. Dem Gericht reichte die Beweislage nicht aus: Freispruch!

Während der Gerichtsverhandlung wegen Vorteilsnahme im Amt versicherte Wilfried W., er habe kein derartiges Geschenk erhalten. Er wisse, dass es untersagt sei, Zuwendungen anzunehmen. An diese Weisung habe er sich stets gehalten. Im Übrigen läge es nicht an ihm, ob ein Projekt grünes Licht erhalte. „Ich gebe lediglich die planungsrechtliche Beurteilung über ein Vorhaben ab. Danach gehen die Unterlagen in die entsprechenden Bereiche“, erklärte der Angeklagte, der von zwei Verteidigern vertreten wurde.

Er habe die Uhr bei einem Juwelier in Hamburg in Auftrag gegeben, berichtete der Investor Peter J. (67) im Zeugenstand. „Sie sollte eine nette Geste sein, so etwas wie ein Blumenstrauß zum Fünfzigsten“, betonte er. Ob der Schmuckhändler sie an die Adresse von Wilfried W. schickte oder ob sie durch sein Unternehmen versandt wurde, könne er nach so langer Zeit nicht mehr sagen. Peter J. wurde von einem Hamburger Gericht wegen Vorteilsgewährung in mehreren Fällen – auch in dem der verschenkten Uhr – bereits rechtskräftig verurteilt. Ende 2002 ließ er an eine Mitarbeiterin des Bauamtes Teltow zwei Präsentkörbe im Wert von 135 Euro schicken. Hintergrund sei ebenfalls die Klimapflege im Zusammenhang mit dem Umbau des Teltower Real-Warenhauses gewesen. Die Mitarbeiterin musste sich im Februar wegen Vorteilsnahme vor Gericht verantworten. Sie hatte behauptet, die Sachen seien nie bei ihr angekommen. Da ihr das Gegenteil nicht zu beweisen war, wurde sie freigesprochen. (PNN berichteten.)

Auch Wilfried W. verließ den Verhandlungssaal gestern mit weißer Weste. Der Staatsanwalt war allerdings davon überzeugt: „Es lag eine Vorteilsnahme vor, aber es ging nicht um die ganz große Bestechlichkeit.“ Er beantragte eine Geldstrafe von 1800 Euro. Amtsrichter Wolfgang Peters begründete seinen Freispruch folgendermaßen: „Aus der Akte ergibt sich nicht, ob die Uhr versandt wurde. Es gibt lediglich das Geständnis von Peter J., dass er sie bei einem Juwelier in Auftrag gegeben hat.“ Hoga

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