DOKUMENTIERT: Gesundheitschecks für Kinder und Jugendliche
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des Landkreises Potsdam-Mittelmark führt regelmäßig ärztliche Reihenuntersuchungen bei Kita-Kindern ab einem Alter von zwei Jahren bis ein Jahr vor der Einschulung durch. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Untersuchung der Kinder vom 30.
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Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des Landkreises Potsdam-Mittelmark führt regelmäßig ärztliche Reihenuntersuchungen bei Kita-Kindern ab einem Alter von zwei Jahren bis ein Jahr vor der Einschulung durch. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Untersuchung der Kinder vom 30. bis 42. Lebensmonat, die in Kindertagesstätten, in Tagespflegestätten und zu Hause betreut werden.
Bei allen Kindern mit Entwicklungsauffälligkeiten werden altersunabhängig ärztliche Untersuchungen angeboten.
Zudem zeichnet der KJGD für die jährlichen ärztlichen Einschulungsuntersuchungen und die medizinischen Checks der Schüler der 10. Klassen (Schulabgangsuntersuchungen) verantwortlich.
Zusätzlich werden Kinder im Rahmen von Begutachtungen altersunabhängig ärztlich untersucht.
Daneben gibt es kostenlose Vorsorgeuntersuchungen bei den niedergelassenen Kinderärzten (U1 bis U9), an die in Brandenburg seit 2008 schriftlich erinnert wird. Eltern, die ihren Termin nicht wahrnehmen, werden jedoch lediglich ermahnt. Für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren gibt es zudem zwei freiwillige Vorsorgeuntersuchungen beim niedergelassenen Kinder- und
Jugendarzt (J 1 und J 2). Der J1-Check wird komplett von den Krankenkassen übernommen, J2 indes nicht von allen Krankenkassen. ldg
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