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Potsdam-Mittelmark: GEZ-Befreiung vereinfacht

Potsdam-Mittelmark - Der Antrag zur Befreiung von Rundfunkgebühren ist durch eine neue Gesetzeslage einfacher geworden. Darauf macht das Landratsamt aufmerksam.

Potsdam-Mittelmark - Der Antrag zur Befreiung von Rundfunkgebühren ist durch eine neue Gesetzeslage einfacher geworden. Darauf macht das Landratsamt aufmerksam. Nicht mehr das Einkommen, sondern die „Zugehörigkeit zu bestimmten Personenkreisen“ ist entscheidend, so die Sprecherin des Landratsamtes, Andrea Metzler. Anspruch auf Befreiung haben Alg II-Empfänger, Bafög-Empfänger, die nicht bei den Eltern leben, und Schwerbehinderte mit „RF“-Ausweis. Die Dokumente oder beglaubigte Kopien sind bei den Dienststellen des Sozialamtes oder der Maia einzureichen, die Anträge werden von dort an die GEZ in Köln weitergeleitet. PNN

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