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Potsdam-Mittelmark: Grundsteuer in Werder wird angepasst Änderungen in Glindow, Kemnitz und Phöben

Werder - Die kommunalen Steuerhebesätze der Stadt Werder (Havel) gelten mit Jahresbeginn auch für die Ortsteile Glindow, Kemnitz und Phöben. Das teilte die Stadtverwaltung auf ihrer Jahrespressekonferenz mit.

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Werder - Die kommunalen Steuerhebesätze der Stadt Werder (Havel) gelten mit Jahresbeginn auch für die Ortsteile Glindow, Kemnitz und Phöben. Das teilte die Stadtverwaltung auf ihrer Jahrespressekonferenz mit. Die Grundsteuer A (für Agrarflächen) beträgt damit auch in diesen Ortsteilen 230 Prozent, die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) 350 und die Gewerbesteuer 360 Prozent. Abweichende Hebesätze gelten nur noch in Derwitz und Töplitz – Hintergrund sind befristete Regelungen in den zur Gemeindereform abgeschlossenen Eingliederungsverträgen. Die Anpassung für diese beiden Ortsteile erfolgt demnach im Jahr 2009.

Mit ihren Hebesätzen für die Grundsteuer A und B liege die Stadt Werder unter dem Landesdurchschnitt, wie es hieß. Allein die Gewerbesteuer liegt darüber: Der Landesschnitt beträgt hier 315 Prozent. Von den 1835 in der Stadt gemeldeten Betriebe zahlen 524 Gewerbesteuer. „Ich hoffe, dass die Konjunktur weiter anzieht und diese Zahl weiter steigt“, sagte Bürgermeister Werner Große (CDU). Aus den Gewerbesteuern wurden in diesem Jahr – auch aufgrund von Nachberechnungen – Einnahmen von 3,98 Millionen Euro für den Stadthaushalt erzielt.hkx

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