Babymord Glindow: Haftbefehl aufgehoben
Die Mutter des in Glindow ermordeten Babys ist auf freiem Fuß. Nach Angaben der Potsdamer Staatsanwaltschaft wurde ein Haftbefehl gegen die 34-Jährige „aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“ außer Kraft gesetzt.
Stand:
Werder (Havel) - Die Mutter hatte den Mord an ihrem erst wenige Tage alten Baby gestanden. Sie soll den Jungen nach unbestätigten Angaben erstickt und in einem Schnellkompostierer auf ihrem Wohngrundstück versteckt haben. Die Polizei hatte den toten Säugling nach einem Hinweis aus dem Umfeld der Mutter am 22. Oktober auf dem Grundstück gefunden. Einen Tag danach wurde die Mutter inhaftiert.
Die Gründe für die Tat sind immer noch unklar, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Sarah Kress, gestern gegenüber den PNN. Auch die familiären Verhältnisse seien nicht abschließend geklärt. „Wir warten jetzt auf die Ergebnisse eines psychologischen Gutachtens“, so Kress. Schon unmittelbar nach dem Fund der Babyleiche war vom „labilen psychischen Zustand“ der Mutter die Rede, die sich nach dem Polizeieinsatz von einem Supermarkt-Parkplatz bei den Ermittlern gemeldet hatte. Dass nach einem solchen Fall eine psychologische Begutachtung stattfindet, sei aber nicht ungewöhnlich, betonte Kress.
Tatverdächtige dürfen nur in Untersuchungshaft festgehalten werden, wenn Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr besteht oder wenn es sich um Schwerkriminalität handelt. hkx
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