Aus dem GERICHTSSAAL: Haftstrafen für Laubenknacker Anklage: Einbruch
und Brandstiftung
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Werder – Die Angeklagten wurden in Handfesseln in den Gerichtssaal geführt, dort von Justizbediensteten bewacht. Martin S. (21) und Marcel B. (26) sitzen derzeit in Strafhaft. Die wird sich für die beiden Werderaner drastisch verlängern. Wegen Wohnungseinbrüchen in drei Fällen, Diebstahls in besonders schwerem Fall sowie Brandstiftung wurde Martin S. vom Schöffengericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Marcel B. muss wegen derselben Vorwürfe gar für zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. In seine Sanktion wurden zwei Urteile aus dem Vorjahr wegen Alkohols im Straßenverkehr einbezogen. Das Duo auf der Anklagebank nahm den Richterspruch äußerlich unbewegt zur Kenntnis, erklärte sich mit den ausgesprochenen Strafen einverstanden.
„Was der Staatsanwalt vorgelesen hat stimmt“, gestand Martin S. mit dem Kindergesicht. Marcel B. – kräftig und kahlgeschoren – redete seinen Tatbeitrag zunächst klein, machte zum Schluss aber auch reinen Tisch. Die Arbeitslosen brachen im Oktober 2006 in mehrere Lauben des Werderaner Kleingartenvereins „Havelstrand e. V.“ ein, sackten ein, was sie brauchen konnten: Werkzeuge, einen kleinen Elektroherd, Geschirr, Kerzen, Lebensmittel. Zwar konnte das Diebesgut an die Eigentümer zurückgegeben werden, geschädigt wurden sie doch: Reparaturkosten, die ihnen durch das Aufhebeln der Gartenhaustüren entstanden, übersteigen den Wert des Gestohlenen oft bei weitem.
„Wir hatten Alkohol getrunken. Irgendwer ist dann auf die Idee gekommen, in die Bungalows einzubrechen“, erzählte Marcel B.. Inzwischen habe er sich bei den von ihnen heimgesuchten Laubenbesitzern entschuldigt und angeboten, den Schaden abzuarbeiten. „Dummheit, Langeweile, Perspektivlosigkeit“ nannte Martin S. als Motiv der Einbrüche. Wie sein Kumpel Marcel B. trinkt auch er seit frühester Jugend Bier und Schnaps. Beide verließen die Schule vorzeitig, brachen mehrere Lehren ab. Und beide kollidierten bereits mehrfach mit dem Gesetz. Marcel B. musste sich u. a. wegen Körperverletzungen, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und gemeinschaftlichen Raubes verantworten. Martin S. saß schon wegen Einbruchsdiebstahls, versuchten Raubes, besonders schweren Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung auf der Anklagebank.
Auch am 13. September 2006 – dem zweiten Anklagepunkt der knapp siebenstündigen Verhandlung – waren Martin S. und Marcel B. betrunken. An diesem Herbstabend fuhren sie mit dem Zug nach Potsdam, entdeckten hier einen mit Lenkradschloss gesicherten City-Roller. Als es ihnen nicht gelang, das Moped zu starten, um damit herumzufahren, kippten sie es um, so dass Benzin ausfloss. Das entzündeten sie dann mit einem Feuerzeug. Das fast neue Gefährt eines 19-Jährigen verkohlte vollständig. Hoga
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