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Potsdam-Mittelmark: Hartz IV: Amt schickt Post an Kinder Maia-Chef kritisiert neue Rückerstattung-Richtlinie

Potsdam-Mittelmark - Jetzt erhalten sogar die Kinder von Hartz IV-Empfängern Bescheide vom Amt – zumindest wenn der Staat zu viel gezahltes Arbeitslosengeld II zurückerstattet haben will. Denn der Bund hat eine neue Weisung an die Kommunen erlassen: Diese müssen nun seit Januar das Geld von allen Personen zurückfordern, die in der betroffenen Bedarfsgemeinschaft leben.

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Potsdam-Mittelmark - Jetzt erhalten sogar die Kinder von Hartz IV-Empfängern Bescheide vom Amt – zumindest wenn der Staat zu viel gezahltes Arbeitslosengeld II zurückerstattet haben will. Denn der Bund hat eine neue Weisung an die Kommunen erlassen: Diese müssen nun seit Januar das Geld von allen Personen zurückfordern, die in der betroffenen Bedarfsgemeinschaft leben. Früher hat die mittelmärkische Hartz IV-Behörde Maia nur einem Vertreter des jeweiligen Haushalts einen Brief mit der Aufforderung zur Rückerstattung geschickt.

Nun aber muss die Behörde für jedes einzelne Familienmitglied einen so genannten Rückerstattungs-Bescheid erstellen – auch für die minderjährigen Kinder, erklärte Maia-Sprecher Kai-Uwe Schwinzert. Allerdings richten sich diese Schreiben in diesen Fällen an die Eltern, weil sie die gesetzlichen Vertreter ihres Nachwuchses sind. Bei bis zu 400 Fällen pro Monat sind das nun im Durchschnitt rund 800 Briefe.

Für die 57 Maia-Mitarbeiter bedeutet das eine zusätzliche Belastung. Darum hat die Behörde nun vier weitere Mitarbeiter eingestellt, die sich ausschließlich um die Rückerstattungs-Post kümmern, so Bernd Schade. Das neue Verfahren führe „leider zu mehr bürokratischem Aufwand“, kritisiert der Maia-Chef, „ohne dass sich an den zurückzuzahlenden Beträgen etwas ändert“. Auch die Empfänger müssten nun mehr Papierkram bewältigen, so Sprecher Schwinzert. Allerdings sei es für sie nun „eindeutiger“, warum das Amt eine bestimmte Summe zurückfordert. Das sei nichts Ungewöhnliches. Denn die Behörde überweist das Arbeitslosengeld am Anfang des Monats. Findet ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger dann im Laufe des Monats Arbeit, muss er einen Teil der staatlichen Hilfe wieder zurückgeben.

Hintergund der neuen Hartz-IV-Richtlinie sind übereinstimmende Urteile von mehreren deutschen Sozialgerichten. Diese gehen davon aus, dass im Falle einer Arbeitslosengeld-II-Rückerstattung alle Personen in der Bedarfsgemeinschaft finanziell „belastet“ werden. Also müsste auch jeder Einzelne darüber informiert werden, wie viel Geld der Staat von ihm zurückverlangt. just

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